Klimaschutz im Verkehr nicht auf die lange Bank schieben!
Biogasrat+ sieht weiteren Handlungsbedarf im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor
Statement Janet Hochi, Geschäftsführerin Biogasrat+ e.V.
biogasrat(firmenpresse) - Berlin, 03.02.2021. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausminderungsquote im Verkehrssektor ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Klimaschutz getan. Wir begrüßen die Anhebung der Treibhausgasminderungsquote im Jahr 2030 auf 22 Prozent für die Inverkehrbringer von Kraftstoffen und auch die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 28 Prozent ausdrücklich. Für sofort wirksamen und vor allem kosteneffizienten Klimaschutz im Verkehrssektor sind aber weitere beherzte Schritte zu gehen. Wir fordern daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Treibhausgasminderungsquote von heute 6 Prozent bereits ab dem Jahr 2022 auf 10 Prozent anzuheben und danach kontinuierlich weiterzuentwickeln. Um die Klimaschutzpotenziale fortschrittlicher Kraftstoffe biogenen Ursprungs zu heben und den Marktakteuren Investitions- und Planungssicherheit zu geben, ist eine deutliche Anhebung der Unterquote bis zum Jahr 2030 auf 3,5 Prozent (energetisch) notwendig. Darüber hinaus müssen auch konventionelle, nachhaltige Biokraftstoffe, die jährlich mehr als 9,7 Millionen Tonnen CO2-eq. einsparen, eine Zukunft in Deutschland haben, ihre Anrechenbarkeit sollte bis 2030 verbindlich bei 6,5 Prozent festgeschrieben werden. Die im Kabinettsbeschluss vorgesehene 3fache Anrechnung von erneuerbarem Strom zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb auf die Verpflichtung zur Minderung der Treibhausgasemissionen hingegen leistet keinen realen THG-Minderungsbeitrag und damit auch keinen real messbaren Klimaschutzbeitrag, da bei Nutzung der Elektromobilität eine Tonne CO2-eq. auf dem Papier als vier Tonnen CO2-eq.-Einsparung bewertet werden. Dies ist eine schwere Wettbewerbsverzerrung und ein Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität gegenüber anderen verfügbaren erneuerbaren Kraftstoffoptionen und Antriebstechnologien. Da diese Mehrfachanrechnung weder fachlich mit Blick auf die fehlenden Nachhaltigkeitsanforderungen bei Nutzung der Elektromobilität über die gesamte Wertschöpfungskette unter Einbeziehung der Batteriezellproduktion und der Bewertung der Umweltauswirkungen, noch sachlich mit Blick auf die bereits existierenden Fördermechanismen für den Markthochlauf der Elektromobilität gerechtfertigt ist, sollte sie gestrichen werden.
Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.
Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100
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Biogasrat+ e. V.
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10117 Berlin
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff(at)biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100
Datum: 03.02.2021 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bioenergie
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