Rechtslage zur aktuellen Impfdebatte in der Politik / ETL-Rechtsexperte Dr. Uwe Schlegel: "Es gibt gar keine Sonderrechte für Geimpfte!"
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Was heißt das für den Besuch von Restaurants, Hotels und Theatern?
Geimpfte, die kein Infektionsrisiko (mehr) darstellen, dürfen alle diese Orte uneingeschränkt besuchen. Umgekehrt können Inhaber von Restaurants und Hotels nicht geimpften Personen den Zutritt verweigern. Kurzum: Ohne Impfpass kein Zutritt? Ja, das geht rechtlich!"
Diese Presseinformation ist frei zitierbar. Interviewwünsche und Rückfragen richten Sie gerne direkt an ETL Rechtsanwaltsexperte Dr. Uwe P. Schlegel; koeln@etl-rechtsanwaelte.de; Tel.: 0221/8804060.
Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Impfung gegen das Coronavirus/Covid19 sind über die Website der ETL Rechtsanwälte GmbH hier abrufbar: https://ots.de/jnPw2b
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Datum: 04.02.2021 - 09:05 Uhr
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