Das Ding mit dem Vertrauen und der Kontrolle

Das Ding mit dem Vertrauen und der Kontrolle

ID: 1878340

ARAG Experten informierenüber die Bankvollmacht



(LifePR) - Nicht nur für ältere Menschen kann es sinnvoll sein, einer Vertrauensperson eine Bankvollmacht auszustellen, damit diese im Notfall dringende Bankgeschäfte erledigen kann. Mit solch einer Vollmacht bekommt die Person des Vertrauens allerdings weitreichenden Zugang: Sie verfügt über das gesamte Kontoguthaben, hat Einblick in Kontoauszüge und Wertpapieraufstellungen und darf den Dispokredit in Anspruch nehmen. Doch es gibt Möglichkeiten, die Befugnisse von Bevollmächtigten zu begrenzen und zu kontrollieren ? getreu dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Die ARAG Experten wissen, welche das sind.

Die Bankvollmacht

In der Regel ist nur der Kontoinhaber berechtigt, über sein Konto zu verfügen. Bei minderjährigen Kindern dürfen auch die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter die Bankgeschäfte erledigen. Eine Vollmacht des Kindes benötigen sie dafür nicht. Soll auch eine zusätzliche Person Zugriff auf das Konto erhalten, muss dafür eine schriftliche Bankvollmacht ausgestellt werden. Meist haben die Geldinstitute dafür eigene Vordrucke und akzeptieren auch nur diese oder ein notariell erstelltes Dokument. Gibt es Konten bei verschiedenen Banken, muss für jedes Konto eine separate Vollmacht erteilt werden.

Die ARAG Experten geben bei der notariellen Variante allerdings zu bedenken, dass diese Vollmacht weitreichenden Zugang gewährt: Durch die hohe Rechtssicherheit einer notariell beurkundeten Bankvollmacht darf die bevollmächtigte Person sogar einen Kredit aufnehmen oder Geschäftsvermögen verwalten. Eine Vollmacht kann aber jederzeit widerrufen werden.

Voller Zugriff

Normalerweise ist eine Bankvollmacht unbegrenzt und gilt für alle Konten bei der kontoführenden Bank, inklusive eines eingeräumten Dispokredits oder eines Wertpapierdepots, sofern vorhanden. Zwar darf die bevollmächtigte Person ? wenn das nicht im Vollmachtsformular vorgesehen ist ? keinen neuen Kredit aufnehmen, aber sie kann das Konto überziehen. Haften muss am Ende der Kontoinhaber.



Zugriff begrenzen

Wer die Kontrolle nicht ganz aus der Hand geben möchte, kann die Bankvollmacht begrenzen. So kann etwa eine monatliche Obergrenze festgelegt werden, bis zu der der Bevollmächtigte Geld vom Konto abheben darf. Ist das Limit erreicht, muss der Bevollmächtigte weitere Abhebungen begründen. Ist vereinbart, dass die Vertrauensperson Geld für eigene Geschenke abheben darf, z. B. zum Geburtstag oder zu Weihnachten, raten die ARAG Experten, auch diese Summen explizit in der Vollmacht zu begrenzen. Ein weiterer Kontrollmechanismus kann auch einfach das Benennen einer weiteren Person sein, die Kontobewegungen überprüft und der der Bevollmächtigte einmal im Jahr Rechenschaft ablegen muss.

Unterlagen für eine Vollmacht

Wer eine Vollmacht erhalten soll, benötigt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den er dem Geldinstitut vorzeigen muss. Bei Direktbanken müssen Bevollmächtigte meist eine Kopie des Ausweises mitschicken. Möglich ist auch ein Identitätsnachweis mittels des Postident-Verfahrens.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Große Unfallgefahr beim Baumschnitt – Versicherungsschutz unbedingt vorher überprüfen Letzter Part der - 5 teiligen Story über unser Betreuungssystem und dessen Auswirkung
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 04.02.2021 - 09:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1878340
Anzahl Zeichen: 3338

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 297 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das Ding mit dem Vertrauen und der Kontrolle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z