Müssen Internethändler über Herstellergarantien informieren-
(LifePR) - Der Europäische Gerichtshof muss nach Auskunft der ARAG Experten klären, inwieweit Internethändler Verbraucher ausführlich über Herstellergarantien für die angebotenen Produkte informieren müssen. In dem zu entscheidenden Fall hatte der Online-Händler lediglich mit einem Link auf spärliche Garantieangaben des Herstellers verwiesen (Az.: I ZR 241/19).
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Pressemitteilung des BGH .
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Datum: 17.02.2021 - 12:06 Uhr
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