Verlängerung des Branntweinmonopols sinnvoll

Verlängerung des Branntweinmonopols sinnvoll

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Verlängerung des Branntweinmonopols sinnvoll



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Kreislaufwirtschaft durch die Schlempe- und Düngerverwertung hat sich bestens bewährt

Zu Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zu einer möglichen Verlängerung des Branntweinmonopols erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:

Das Branntweinmonopol hat für Deutschland weiterhin eine herausragende Bedeutung, sowohl für die Pflege der Kulturlandschaft als auch aus wirtschaftlichen Gründen. Deshalb begrüßen wir die heutige Erklärung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner außerordentlich, dass eine Einigung auf europäischer Ebene möglich ist und danken ihr für ihre intensiven Bemühungen. Auch die Arbeitsgruppe für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in Gesprächen mit Vertretern der EU-Kommission Anfang März 2010 auf die Bedeutung einer Verlängerung des Branntweinmonopols bis zum Jahr 2017 hingewiesen.

Dass mit der letztmaligen Verlängerung bis 2017 schmerzhafte Einschnitte verbunden sein werden, scheint klar. Dies ist aber die einzige Möglichkeit, eine nochmalige Verlängerung des Branntweinmonopols zu ermöglichen.

Viele Streuobstwiesen werden heute nur noch gepflegt und genutzt, weil Alkohol in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Brennereien dezentral produziert wird. Die Art der Kreislaufwirtschaft durch die Schlempe- und Düngerverwertung hat sich bestens bewährt. Außerdem liefern die Brennereien Wertschöpfung und Arbeitsplätze im gesamten ländlichen Raum, nicht nur in den Brennereien selbst, sondern auch in den Zulieferbetrieben (Apparatebauer, Landhandel und örtliches Handwerk).


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Datum: 12.04.2010 - 18:47 Uhr
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