Teilhabestärkungsgesetz: Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen sichern / Internationaler Frauentag
ID: 1886413
Das Institut begrüßt, dass der Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen erstmalig im SGB IX verankert wird. Gleichzeitig kritisiert es, dass der Gesetzentwurf keine konkreteren Vorgaben zum Gewaltschutz macht. Im Gesetzentwurf werden "geeignete Maßnahmen" von Leistungserbringern zum Schutz vor Gewalt verlangt. Was diese beinhalten, bleibe jedoch unbestimmt.
"In der Praxis können beispielsweise Träger stationärer Wohneinrichtungen ganz unterschiedlich interpretieren, was diese Verpflichtung beinhaltet und sich nicht zu Verbesserungen veranlasst sehen", erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.
Das Institut empfiehlt, eine konkrete Verpflichtung der Leistungserbringer, Gewaltschutzkonzepte zu erstellen und vorzuhalten, mit aufzunehmen. Die Konzepte sollten Maßnahmen und Verfahren zur Prävention sowie zur Intervention nach Gewaltvorkommnissen enthalten, darunter auch niedrigschwellige und unabhängige Beschwerdemöglichkeiten. Des Weiteren müsse ein Sicherstellungsauftrag zuständiger Ämter und Behörden verankert werden, dahingehend, dass die Umsetzung der Verpflichtung durch die Leistungserbringer erfüllt wird.
"Damit Frauen und Mädchen mit Behinderungen, die überdurchschnittlich von Gewalt und Missbrauch betroffen sind, besser geschützt werden, sollte die Regelung zum Gewaltschutz im Teilhabestärkungsgesetz unbedingt erweitert werden. Hier besteht ein klarer staatlicher Schutzauftrag", so Schlegel. "Diese Verpflichtung ergeht aus dem Grundgesetz, Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention und aus der Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen."
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 14 Mobil: 0160 966 500 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.03.2021 - 06:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1886413
Anzahl Zeichen: 2362
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Menschenrechte
Diese Pressemitteilung wurde bisher 556 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Teilhabestärkungsgesetz: Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen sichern / Internationaler Frauentag"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsches Institut f (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).