Deutsche Umwelthilfe fordert absolute CO2-Obergrenze von 120 g CO2/km für die Zulassung neuer Autos ab 2023
ID: 1886469
- Bisherige Flottengrenzwerte als Klimaschutzinstrument gescheitert - spritdurstige und übermotorisierte Verbrenner-Pkw boomen wie noch nie
- DUH fordert verbindlichen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor in Deutschland zum 1. Januar 2025
- Positionspapier der DUH zur Revision der europäischen CO2-Regulierung identifiziert sieben zentrale Hebel für den Umstieg auf effiziente Elektromobilität
Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Einführung einer Obergrenze für den CO2-Ausstoß jedes neu registrierten Autos in Europa von maximal 120 g CO2/km im realen Fahrbetrieb. Das entspricht einem Verbrauch von etwa 5 Litern Benzin oder 4,5 Litern Diesel pro 100 Kilometer. Die CO2-Obergrenze muss in der anstehenden Revision der europäischen CO2-Regulierung für Pkw verankert und künftig jährlich um mindestens 5 Prozent abgesenkt werden. Zur Kontrolle können die bei Neuwagen abgespeicherten realen Spritverbräuche zugrunde gelegt werden. Ab dem 1. Januar 2025 fordert die DUH zudem einen Zulassungsstopp für neue Autos mit Verbrennungsmotor in Deutschland. Auf EU-Ebene sollte der Ausstieg aus dem Verbrenner bis spätestens 2030 erfolgen.
Das bisherige Regulierungsmodell der europäischen CO2-Flottengrenzwerte ist nicht geeignet, um die seit Jahren auf hohem Niveau stagnierenden CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu reduzieren und den Trend zu übermotorisierten, hochemittierenden Fahrzeugen zu brechen. Neben zahlreichen kontraproduktiven Schlupflöchern in der Regulierung ist hierfür vor allem die ausschließliche Betrachtung des Flottendurchschnitts verantwortlich: Automobilhersteller können den Absatz von Fahrzeugen mit hohem Spritverbrauch und CO2-Ausstoß rechnerisch ausgleichen, indem sie auch (teil-)elektrische Autos verkaufen, die in die Flottenbilanz mit sehr niedrigen beziehungsweise gar keinen Emissionen eingehen und derzeit sogar mehrfach gezählt werden. So können Hersteller im Flottendurchschnitt den geltenden Grenzwert von 95 g CO2/km einhalten und trotzdem weiter klimaschädliche SUV-Stadtpanzer und Limousinen mit hohen Gewinnmargen in den Markt drücken. Das ist Klimaschutz nur auf dem Papier.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die aktuelle Berechnungsmethode der CO2-Regulierung ist eine absurde Augenwischerei, die nicht das Klima, sondern nur das auf übermotorisierte Spritschleudern ausgerichtete Geschäftsmodell der Autokonzerne schützt. Der Fokus auf den Flottendurchschnitt dient dazu, die hohen Emissionen von SUV-Stadtpanzern und Luxus-Limousinen zu verschleiern und ihren Weiterverkauf trotz Klimakrise zu legitimieren. Aber ein E-Auto macht keine CO2-Schleuder wett. Wir müssen Emissionen real reduzieren, anstatt sie allein auf dem Papier kleinzurechnen. Die anstehende Revision der CO2-Regulierung muss jetzt die Trendwende einleiten, um das erhöhte EU-Klimaziel für 2030 und das 1,5-Grad-Limit einzuhalten."
Für Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid oder Feinstaub gelten in der EU seit Jahren absolute Grenzwerte für jedes Fahrzeug. CO2 als gefährlicher Treiber der Klimakrise, der schon heute die Lebensgrundlagen vieler Millionen Menschen bedroht, muss genauso behandelt werden. Das Prinzip ist bewährt: So gibt es etwa für viele Haushaltsgeräte seit langem Verbrauchsobergrenzen, die von jedem einzelnen Gerät eingehalten werden müssen.
"Für jede Glühbirne gilt ein absolutes Energieverbrauchslimit. Es käme auch niemand auf die Idee, Durchschnitts-Effizienzstandards für eine Kühlschrankflotte einzuführen - die Verbrauchsvorgaben für Haushaltsgeräte gelten selbstverständlich für jedes einzelne Gerät. Aber ein Auto darf beliebig viel Sprit oder Strom verbrauchen. Das muss sich dringend ändern, wenn wir die Klimakrise wirksam bekämpfen und Ressourcen schonend einsetzen wollen. Neben einer CO2-Obergrenze müssen deshalb auch Effizienzvorgaben für elektrische Fahrzeuge eingeführt werden", ergänzt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Aus Sicht der DUH ist die absolute CO2-Obergrenze eine sinnvolle Vorstufe zum vollständigen Verbrennerausstieg, der in Deutschland spätestens zum 1. Januar 2025 erfolgen muss. EU-weit fordert die DUH einen Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis spätestens 2030. Mehrere EU-Länder haben sich dies bereits zum Ziel gesetzt.
In einem aktuellen Positionspapier legt die DUH in sieben Forderungen dar, welche Änderungen bei der Revision der CO2-Regulierung umgesetzt werden müssen, um die Antriebswende im Straßenverkehr zur Einhaltung der Klimaschutzziele zu beschleunigen. Hierzu zählen auch die Überprüfung von Realemissionen auf der Straße, die Abschaffung sämtlicher Vergünstigungen für Plug-in Hybridfahrzeuge und die Streichung des Gewichts-Bonus für Hersteller überdurchschnittlich schwerer Autos.
Hintergrund:
Seit 2015 gelten in der EU verbindliche CO2-Emissionsstandards für die Neuwagenflotten der Automobilhersteller. Der erste Flottengrenzwert von 130 g CO2/km wurde von den Herstellern zu einem großen Teil durch Manipulationen bei den Testverfahren erreicht. Seit 2020 gilt ein Flottengrenzwert von 95 g CO2/km, den die meisten Hersteller im letzten Jahr über verstärkten Verkauf von (teil-)elektrischen Fahrzeugen und das Ausnutzen verschiedener Flexibilitäten in der Regulierung einhielten. In der Realität lagen die durchschnittlichen Emissionen eines neuen Autos in 2020 laut der europäischen Umweltorganisation Transport & Environment bei etwa 155 g CO2/km.
Im Kontext des Green Deal wird derzeit das EU-Klimaziel für 2030 angehoben. Daran schließt sich eine Überarbeitung der EU-Klimagesetzgebung an, darunter auch eine vorgezogene Revision der CO2-Emissionsstandards für neue Autos. Die EU-Kommission wird im Juni 2021 einen Vorschlag vorlegen, der anschließend mit EU-Parlament und EU-Rat verhandelt wird.
Link:
Zum Forderungspapier: http://l.duh.de/p210305
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.03.2021 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1886469
Anzahl Zeichen: 6587
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 523 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutsche Umwelthilfe fordert absolute CO2-Obergrenze von 120 g CO2/km für die Zulassung neuer Autos ab 2023"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Umwelthilfe e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
- "Bordershops" in deutsch-dänischer Grenzregion verkaufen jährlich 650 Millionen Dosen illegal ohne Pfand an skandinavische Kundinnen und Kunden und verstoßen damit gegen das Verpackungsgesetz - Gericht stellt klar: Ausnahme von der Pfandpflicht gilt nur für den unmittelbaren Expo
Pressezitat: Expertenrat kritisiert Klimaschutzprogramm der Bundesregierung: Deutsche Umwelthilfe sieht Rückenwind für Klimaklage und fordert umgehende Nachbesserungen ...
In seinem heute veröffentlichten Gutachten kritisiert der Expertenrat für Klimafragen die CO2-Prognose der Bundesregierung als zu optimistisch: Die Verfehlung der Klimaziele sei vermutlich größer als angenommen. Auch das im März beschlossene Klimaschutzprogramm der Bundesregierung reiche nicht
Gebäudemodernisierungsgesetz und Neubau von Gaskraftwerken im Kabinett: Deutsche Umwelthilfe kritisiert fossile Rolle rückwärts bei Wärme und Strom ...
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die heutigen Kabinettsbeschlüsse zum Gebäudemodernisierungsgesetz und zum Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) scharf. Im Gebäudesektor wird der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen rückgängig gemacht, obwohl private Haushalte d
Weitere Mitteilungen von Deutsche Umwelthilfe e.V.
Keine Verjährung im VW Abgasskandal: Autobesitzer können auch 2021 noch klagen! ...
Bekanntermaßen bestätigte der BGH mit Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, dass Käufern von Dieselfahrzeugen mit EA189-Motoren Schadensersatzansprüche gegen VW wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen. Damit ist die Rechtslage grundsätzlich geklärt. Viele Betroffene, die
Autoankauf Mettmann auch mit Unfallschaden ...
Wie ist der Ablauf beim Auto Verkauf in Mettamnn, sicherlich gibt es viele Möglichkeit einen Gebrauchtwagen zu verkaufen ebenso bieten sich viele Möglichkeiten im privaten als auch im gewerblichen Bereich allerdings gibt es Autos bei denen es etwas schwierig sein könnte einen entsprechenden Inte
Die kurze Karriere der Blinkpieper ...
Regelmäßig wagt das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) einen Blick in die Historie. Dabei wird immer wieder vor Augen geführt, wie viel sich im Bereich der Sicherheit motorisierter Zweiräder im Laufe der Jahre getan hat. Heute geht es um den sogenannten "Blinkpieper", den vor allem
Car sharing promotes mobility turnaround in Luxembourg - MOQO app assures easy operation and good service ...
Luxembourg is the country in the EU with the highest level of individual ownership. Reasons for this are the high level of prosperity, favourable company car practices and a very good road infrastructure. However, the infrastructure could not prevent the high number of vehicles from leading to traff




