Datenschutz gilt auch im Homeoffice
ID: 1887350
Private USB-Sticks sind tabu
Personenbezogene Daten müssen auch im Homeoffice besonders geschützt werden. Dies schreibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. "Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, darf zum Beispiel nur die vom Arbeitgeber bereitgestellte Hard- und Software nutzen. Private USB-Sticks oder lokale Festplatten sind tabu", erklärt Roland Weiß, Sicherheitsexperte bei der R+V Versicherung. "Die Daten sollten nur auf den gesicherten Servern über einen VPN-Zugang oder der Hardware des Arbeitgebers gespeichert werden."
Strenge Regeln gelten auch für ausgedruckte Unterlagen. Diese dürfen auf keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden. "Am besten nutzen Arbeitnehmer ein Aktenvernichtungsgerät. Aber sie können Papierdokumente auch an einem sicheren Ort sammeln und dann beim nächsten Besuch im Büro entsorgen", sagt R+V-Experte Weiß. "Noch besser ist es natürlich, gar nicht zu drucken - für den Datenschutz und die Umwelt."
Eigener Arbeitsraum ist gut - aber nicht Pflicht
Ein abschließbares Büro zu Hause, das in den Pausen und nach Feierabend für Dritte nicht zugänglich ist: Oft ist das aus Platzgründen nicht möglich. "Ein eigenes Zimmer ist aus Sicht des Datenschutzes natürlich der Idealfall. Vorgeschrieben ist es jedoch nicht", sagt Roland Weiß. "Wenn kein Platz vorhanden ist, sollten Arbeitsunterlagen in einem abschließbaren Schrank oder Rollcontainer aufbewahrt werden."
Zudem empfiehlt der Experte, beim Verlassen des Arbeitsplatzes alle Geräte mit einem sicheren Passwort zu sperren. Bildschirme sollten so stehen, dass niemand unbemerkt mitlesen kann. Weiterer Tipp: Vertrauliche Telefonate und Videokonferenzen besser nicht auf dem Balkon oder der Terrasse führen.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Twitter: @ruv_news
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.03.2021 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1887350
Anzahl Zeichen: 2326
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Wiesbaden
Kategorie:
Softwareindustrie
Diese Pressemitteilung wurde bisher 521 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Datenschutz gilt auch im Homeoffice"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
R+V Infocenter (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Viele Wohnungen werden zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. Doch was tun, wenn dieser Platz nicht benötigt wird? Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, wann eine Kündigung oder eine Untervermietung erlaubt ist. Manche Mieter haben schon zum Einzug kein Auto, andere br
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert ...
Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die Website bei der Buchung kritisch zu prüfen. Auf den ersten Blick wirk
Ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden ...
Auffrischung für Tische und Stühle: Das schöne Wetter lädt dazu ein, die Holzmöbel vor dem Sommer mit Öl zu behandeln. Doch ölgetränkte Lappen können sich selbst entzünden - und so unbemerkt einen schweren Brand verursachen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Besonders gefährlich
Weitere Mitteilungen von R+V Infocenter
ALPI Gruppe feiert 35-jähriges Bestehen ...
Im März 1986 wurde ALPI von einem Ingenieur für Elektrotechnik und Maschinenbau gegründet, der eine Berechnungssoftware entwickeln wollte, um Ingenieuren und technischen Zeichnern die Planung elektrischer Anlagen zu erleichtern. 35 Jahre später ist ALPI mit dieser Software (Caneco BT) europaweit
ESG-Insights von Clarity AI in allen Infront-Produkten ...
Infront, der europäische Marktführer für Finanzmarktdatenlösungen, gab heute bekannt, dass er eine Partnerschaft mit Clarity AI eingegangen ist, um der steigenden Nachfrage nach ESG-Daten besser gerecht zu werden, indem er seinen Kunden eine umfassende Suite von ESG-Insight-Lösungen anbietet. M
Britisches Fintech-Unternehmen Azimo nutzt Kundenservice-Lösung von USU ...
USU stattet den Online-Geldtransferdienst Azimo mit ihrer Wissensmanagement-Lösung für den Kundenservice aus. Die digitale Kundenservice-Lösung passt zum innovativen Geschäftsmodell von Azimo und unterstützt das Ziel, Finanzdienstleistungen für alle erschwinglich und verfügbar zu machen. Dabe
Ehemaliger Magento Lead Evangelist Ben Marks wird Director bei Shopware (FOTO) ...
Shopware, einer der führenden europäischen Anbieter von E-Commerce-Lösungen, hat einen weiteren Schritt in seiner internationalen Wachstumsstrategie angekündigt. Der frühere Lead Evangelist von Magento, Ben Marks, treibt künftig als Teil des Shopware-Teams in der Position Director Global Marke




