Datenschutz gilt auch im Homeoffice
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Private USB-Sticks sind tabu
Personenbezogene Daten müssen auch im Homeoffice besonders geschützt werden. Dies schreibt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. "Wer in der eigenen Wohnung arbeitet, darf zum Beispiel nur die vom Arbeitgeber bereitgestellte Hard- und Software nutzen. Private USB-Sticks oder lokale Festplatten sind tabu", erklärt Roland Weiß, Sicherheitsexperte bei der R+V Versicherung. "Die Daten sollten nur auf den gesicherten Servern über einen VPN-Zugang oder der Hardware des Arbeitgebers gespeichert werden."
Strenge Regeln gelten auch für ausgedruckte Unterlagen. Diese dürfen auf keinen Fall über den Hausmüll entsorgt werden. "Am besten nutzen Arbeitnehmer ein Aktenvernichtungsgerät. Aber sie können Papierdokumente auch an einem sicheren Ort sammeln und dann beim nächsten Besuch im Büro entsorgen", sagt R+V-Experte Weiß. "Noch besser ist es natürlich, gar nicht zu drucken - für den Datenschutz und die Umwelt."
Eigener Arbeitsraum ist gut - aber nicht Pflicht
Ein abschließbares Büro zu Hause, das in den Pausen und nach Feierabend für Dritte nicht zugänglich ist: Oft ist das aus Platzgründen nicht möglich. "Ein eigenes Zimmer ist aus Sicht des Datenschutzes natürlich der Idealfall. Vorgeschrieben ist es jedoch nicht", sagt Roland Weiß. "Wenn kein Platz vorhanden ist, sollten Arbeitsunterlagen in einem abschließbaren Schrank oder Rollcontainer aufbewahrt werden."
Zudem empfiehlt der Experte, beim Verlassen des Arbeitsplatzes alle Geräte mit einem sicheren Passwort zu sperren. Bildschirme sollten so stehen, dass niemand unbemerkt mitlesen kann. Weiterer Tipp: Vertrauliche Telefonate und Videokonferenzen besser nicht auf dem Balkon oder der Terrasse führen.
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Datum: 09.03.2021 - 11:45 Uhr
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