Kaufen ohne Anfassen

Kaufen ohne Anfassen

ID: 1888305

ARAG Expertenüber den Erwerb digitaler Inhalte



(firmenpresse) - In Zeiten von Lockdowns und Einschränkungen ist der Online-Handel beliebter denn je. So verzeichnet der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) im zweiten Quartal 2020 ein Wachstum von 16,5 Prozent. Damit wird auch der Kauf von rein digitalen Inhalten immer beliebter. Will man der Umwelt etwas Gutes tun, verzichtet man doch auf die Hardcopy des gewünschten Buchs. Zumal die eBook-Variante für das mobile Endgerät manchmal etwas günstiger ist als ein Papierexemplar. Doch gehört einem die Datei dann auch wirklich? Die ARAG-Experten klären auf.



Hörbücher & Co.

Viele wollen den Haushalt mit weniger Ballast gestalten und verzichten zunehmend auf Hardcopys. Der Kunde kauft dann beispielsweise eine CD rein digital, lädt sie herunter und hat schließlich die Audiodateien auf einem lokalen Datenträger. Mittlerweile werden aber viele digitale Inhalte nur noch auf Onlineplattformen oder in Verbindung mit lokalen Apps angeboten. Ob Filme, Hörbücher oder Musik: Entweder sind die Inhalte beim Anbieter gespeichert und man kommt ohne Internetzugang nicht an sie ran, oder man kann sie lediglich nur in einer App vom Anbieter abspielen. Im Fall von Videospielen ist eine lokale Speicherung zwar erforderlich, eine Aktivierung läuft meistens über die anbietende Plattform.



Kaufen bedeutet nicht Besitzen

Bei "kaufen" denkt man spontan an den Erwerb von Eigentum. Kauft der Kunde eine DVD oder eine CD im (Online-)Handel, gehört sie ihm anschließend auch. Somit kann der Verbraucher sie später auch aus seinem Regal nehmen und an Dritte verschenken. Im Gegensatz zu den analogen Varianten gehen rein digitale Inhalte nicht in das Eigentum des "Käufers" über! Eigentum kann nach geltendem Recht nämlich nur an körperlichen Gegenständen erworben werden. Auch wenn ein Download der Datei auf ein Endgerät möglich ist, hat der Käufer lediglich eine Lizenz mit einem vertraglich geregelten Nutzungsrecht erworben. Die Inhalte an Dritte verschenken oder das Kopieren sind somit tabu! Solche und weitere Bestimmungen sind in der Regel explizit in den AGBs festgelegt.





Filme beim Streamingdienst kaufen?

Der Streamingdienst Amazon Prime bietet neben einigen für Abonnenten frei zugänglichen Filmen und Serien zwei weitere gebührenpflichtige Viewing-Möglichkeiten: ausleihen oder kaufen. Beim Ausleihen werden die Inhalte für eine kurze Zeit zur Verfügung gestellt. Danach verfällt der Zugang wieder. Beim Kauf bekommt der Verbraucher einen dauerhaften Zugang zu der Datei, allerdings nur solange der Anbieter selber über die Lizenzrechte verfügt. Erlöschen diese, verliert auch der Kunde seinen Zugang!



Was ist mit dem Widerrufsrecht?

Grundsätzlich gilt im Falle gekaufter digitaler Inhalte das übliche 14-tägige Widerrufsrecht des Online-Handels. Das kann der Anbieter von Gesetzes wegen allerdings mit dem Download zum Erlöschen bringen, wenn der Kunde vorher ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Der Kunde muss dem außerdem auch explizit zugestimmt haben. Daher haben es die Anbieter in der Hand, ob der Download ihrer Applikationen widerrufen werden kann: So gilt das Widerrufsrecht bei Amazon etwa nur, wenn der Kunde sich den Film nicht angeschaut oder heruntergeladen hat.



Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
0 43 49 - 22 80 26
www.arag.de



drucken  als PDF  Synack: Penetration Testing der fortgeschrittenen Art Starker Multi-Cloud-Service aus Deutschland
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.03.2021 - 16:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1888305
Anzahl Zeichen: 3700

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Koen Van Hooste
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 02 11 - 963 34 89

Kategorie:

Information & TK



Diese Pressemitteilung wurde bisher 713 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kaufen ohne Anfassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z