Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch in Corona-Zeiten - Deutsche Rentenversicherung setzt auf Onlineangebote
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Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen helfen, trotz einer Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben eingegliedert zu sein, so dass eine vorzeitige Rente vermieden werden kann. Für diesen Personenkreis sind gesetzlich besondere Ausbildungs- und Beschäftigungsformen mit speziellen Leistungen vorgesehen. Dazu zählen neben den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen insbesondere auch Berufliche Trainingszentren, die Berufsförderungswerke und die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen Unterstützter Beschäftigung. Die Leistungsanbieter nehmen auch in Corona-Zeiten ihre Aufgaben wahr und halten dabei die notwendigen Hygieneregeln ein. Die Deutschen Rentenversicherung hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Leistungen in den Einrichtungen auch unter Corona-Bedingungen erfolgreich durchgeführt und die individuellen Rehabilitationsziele weiterverfolgt werden können. Hierbei können von den Einrichtungen zur Durchführung von Leistungen für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung auch Online-Angebote eingesetzt werden.
Im Jahr 2020 hat die Deutsche Rentenversicherung rund 249.000 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt.
Mehr dazu auf www.deutsche-rentenversicherung.de/corona. Rat und Hilfe bietet auch das Team am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenfreien Nummer 0800 1000 4800.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
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Datum: 15.03.2021 - 11:00 Uhr
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