Ausbildungsprämie künftig für Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern
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Neue Förderrichtlinie am Mittwoch Thema im Bundeskabinett
Osnabrück. Damit die Corona-Krise nicht zu einer Ausbildungskrise wird, weitet der Bund den Kreis der Unternehmen aus, die Ausbildungsprämien erhalten können. Entsprechende Änderungen des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" will das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtet.
Bei Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, werden laut NOZ Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitern zuschussberechtigt sein. Das bedeutet demnach eine Verdoppelung der Betriebsgröße. Denn bei Ausbildungsverträgen, die bis zum 31. Mai beginnen, können nur kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern profitieren.
Zugleich sollen die Ausbildungsprämien verdoppelt werden, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt hat. Das heißt: Bei Ausbildungsbeginn bis zum 31. Mai gibt es unter bestimmten Umständen einmalig 2000 Euro. Bei Verträgen, die ab dem 1. Juni beginnen, werden es 4000 Euro sein. Parallel steigt die "Ausbildungsprämie plus" für jeden zusätzlichen, das Ausbildungsniveau erhöhenden Ausbildungsvertrag von einmalig 3000 auf einmalig 6000 Euro.
Ausgeweitet wird nach Informationen der Zeitung auch die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung. Dabei geht es um Hilfe für Unternehmen, deren Betrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen ist. Es sollen künftig Ausbildungsbetriebe mit bis zu 499 Mitarbeitern antragsberechtigt sein. Die Förderhöhe beträgt für jeden Auszubildenden, der anderweitig ausgebildet werden muss, 450 Euro pro Woche, maximal 8100 Euro.
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Datum: 16.03.2021 - 01:00 Uhr
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