Hohes Alter schützt vor Kündigung der Mietwohnung nicht
(LifePR) - Eine Mieterin kann sich nicht allein darauf berufen, dass sie über 80 Jahre alt ist, wenn sie einer Eigenbedarfskündigung widerspricht. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach bei der Entscheidung, ob sie im Rahmen einer Räumungsklage eine Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen nicht zu rechtfertigender Härte verlangen kann, auch die Interessen der Eigentümerin einfließen müssen (Az.: VIII ZR 68/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle
Entscheidung des BGH .
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.04.2021 - 10:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1895041
Anzahl Zeichen: 684
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
254 mal aufgerufen.
In Deutschland werden pro Tag rund 117 Millionen Kilometer mit dem Fahrrad zurückgelegt. Gerade an warmen Tagen nutzen viele Familien die Gelegenheit, gemeinsam aufs Rad zu steigen. Damit sie sicher unterwegs sind, sollten Eltern auf eine geeignete ...
Ab wann lohnt sich das Üben im Straßenverkehr?
Viele Drei- und Vierjährige fahren bereits sicher geradeaus. Doch Radfahren im Straßenverkehr bedeutet mehr als die Balance zu halten. Die ARAG Experten warnen: Kinder können Geschwindigkeiten und ...
Was gilt rechtlich als Ruhestörung in Mietshäusern?
Frank Wolske: Der Gesetzgeber schützt Menschen, die auf Ruhe angewiesen sind. Was als übermäßiger Lärm gilt, ergibt sich aus Bundes? und Landesimmissionsschutzgesetzen, kommunalen Vorschrift ...