Haftung des Auffahrenden
(LifePR) - Löst sich auf der Autobahn unverschuldet der Notfallbremsassistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs und fährt ein nachfolgender Lkw wegen Missachtung des gebotenen Sicherheitsabstands auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auf, ist eine Haftungsverteilung von zwei Dritteln zulasten des Lkw-Fahrers gerechtfertigt. Das unverschuldete Abbremsen aufgrund des technischen Defekts wiege weniger schwer. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 23 U 120/20).
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Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. .
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Datum: 07.04.2021 - 10:33 Uhr
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