Mehr Geld und mehr Teilzeit für Eltern

Mehr Geld und mehr Teilzeit für Eltern

ID: 1901229

ARAG Expertenüber die Elterngeldreform, die im September in Kraft tritt



(LifePR) - Frühchen-Bonus, Vier-Tage-Woche auch während der Elternzeit, flexibler Partnerschaftsbonus, dafür aber kein Elterngeld mehr für Spitzenverdiener: Die Reform des 2007 eingeführten Elterngeldes soll die staatliche Unterstützung für Eltern flexibler und weniger bürokratisch machen. Die ARAG Experten informieren über die Details des neuen Gesetzes, das Anfang des Jahres von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde.

Frühchenmonat(e)

Eltern von besonders früh geborenen Kindern soll künftig Zeit gegeben werden, mit dieser Herausforderung umzugehen. Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren werden, bekommen Eltern deshalb künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier.

Ausweitung der Teilzeitarbeit

Bislang dürfen Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen und in Teilzeit ihren Beruf ausüben, 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Die zulässige Arbeitszeit wird ab dem 1. September auf 32 Stunden angehoben, so dass Eltern während des Elterngeldbezuges und der Elternzeit eine Vier-Tage-Woche ermöglicht wird.

Flexiblere Regelung beim Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus, eine Zusatzleistung, wenn parallel beide Eltern in Teilzeit arbeiten, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden; bislang waren es 25 bis 30 Stunden pro Woche. Um Eltern dabei zu unterstützen, das Familieneinkommen abzusichern und gleichzeitig durch die Teilzeit mehr Zeit für die Familie zu haben, wird der Partnerbonus zudem vereinfacht und flexibler gestaltet: Bislang müssen Eltern mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten, um den Bonus beziehen zu können. Künftig kann die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten gewählt werden.

Außerdem wurde eine Corona-Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Sie verhindert, dass Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, den Bonus zurückzahlen müssen.



Kein Geld mehr für Spitzenverdiener

2019 hatten insgesamt knapp zwei Millionen Mütter und Väter laut Statistischem Bundesamt Destatis Anspruch auf Elterngeld. Im ersten Quartal 2020 wurde bereits an rund eine Million Leistungsbezieher Elterngeld gezahlt, davon waren etwa 850.000 Frauen. Die Elterngeldreform sieht nun vor, die Leistung für Spitzenverdiener zu streichen, um die Reform zu finanzieren: Ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro ? bislang lag diese Grenze bei 500.000 Euro ? gibt es dann kein Elterngeld mehr. Für Alleinerziehende bleibt im neuen Gesetz bei einer Grenze von 250.000 Euro. An der Gesamtsumme der anspruchsberechtigten Eltern wird dies wenig ändern, denn betroffen sind laut Bundesfamilienministerium lediglich 0,4 Prozent der Eltern, also 7.000 Menschen.

Weitere Informationen zum Elterngeld unter:https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/familienrechtsschutz/elterngeld-beantragen-wann-wie-wo/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Der WEISSE RING bietet Hilfe auch für Gehörlose und Schwerhörige \
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 14.05.2021 - 08:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1901229
Anzahl Zeichen: 3307

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Düsseldorf



Kategorie:

Recht und Verbraucher



Diese Pressemitteilung wurde bisher 715 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mehr Geld und mehr Teilzeit für Eltern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lärm im Mietshaus: Trommeln, Trampeln, Türknallen ...

Was gilt rechtlich als Ruhestörung in Mietshäusern? Frank Wolske: Der Gesetzgeber schützt Menschen, die auf Ruhe angewiesen sind. Was als übermäßiger Lärm gilt, ergibt sich aus Bundes? und Landesimmissionsschutzgesetzen, kommunalen Vorschrift ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

ARAG Recht schnell… ...

+++ Mountainbikerin verletzt sich und trägt trotzdem Mitschuld +++ Ein Betreiber eines öffentlich zugänglichen Mountainbike-Flow-Trails verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn das ohnehin vorhandene Gefahrenpotenzial durch eine unklare Str ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z