VAUNET zum heute im Bundestag beschlossenen neuen Urheberrechtsgesetz: Verhältnismäßigkeit im Vertragsrecht gestärkt, praxisferne Regelungen in anderen Bereichen erschweren die Wertschöpfung
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Zahlreiche andere Regelungen, vor allem beim Upload von bis zu 15 Sekunden audiovisueller Inhalte als "mutmaßlich erlaubte Nutzung" oder beim Direktvergütungsanspruch, verkennen aus Sicht des VAUNET dagegen die digitalen Realitäten. Grewenig: "Diese sogenannten 'Schranken' sind praxisfern geblieben und werden die Wertschöpfung und Auswertung auf sendereigenen Angeboten gegenüber den internationalen Plattformnetzwerken erschweren statt erleichtern. Massenhafte Uploads von Premium-Inhalten sind als Problem weder mit der Erstveröffentlichung beendet noch sind sie durch manuelle Maßnahmen der Rechteinhaber zu bewältigen. Hier weicht die Umsetzung in Deutschland stark zum Nachteil der Kreativwirtschaft von der EU-Vorlage ab".
Über VAUNET
VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland. Unter VAUNET - Verband Privater Medien e.V. firmiert seit dem 21. Mai 2018 der vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) mit Sitz in Berlin und einem Büro in Brüssel. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150 Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streamingangebote. Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung der Märkte für audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen aktiv mit. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.
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Datum: 20.05.2021 - 19:28 Uhr
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