Organspender*innen haben Respekt und Dank verdient
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In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass die Organe nach dem Tod nur dann entnommen werden dürfen, wenn der verstorbene Mensch oder stellvertretend die Angehörigen zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben. Laut einer Befragung im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung tun dies immer mehr Menschen. Während im Jahr 2012 nur 26 Prozent der Befragten zu Lebzeiten festgehalten haben, ob sie einer Organspende zustimmen würden, waren es 2020 bereits 44 Prozent. "Diese Entwicklung stimmt mich positiv. Ich wünsche mir, dass noch mehr Menschen den Mut finden eine Entscheidung zu treffen. Die Vorstellung, nach dem eigenen Tod noch etwas Gutes zu tun, kann vielleicht bei der Entscheidungsfindung helfen", so Bauer.
Schließlich ermöglichte nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums im vergangenen Jahr jeder und jede der 913 Spender*innen durchschnittlich mehr als drei schwerkranken Patienten die Chance auf ein neues Leben.
Mehr Infos zur Organspende und zum Organspendeausweis gibt es unter: https://www.organspende-info.de/
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Datum: 03.06.2021 - 20:25 Uhr
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