Keine beliebige Preiserhöhung

Keine beliebige Preiserhöhung

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(LifePR) - Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut ARAG aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor ? eine entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde hatte der BGH nun verworfen (Az.: I ZR 23/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .



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drucken  als PDF  UDI Festzins – Geld der Anleger in Gefahr Mehr Lohn für Pflegekräfte
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Datum: 09.06.2021 - 10:32 Uhr
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