Deutscher Fachjournalisten-Verband lehnt Wiedereinführung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ab
Erst am 02. März 2010 wurde die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 schreibt jedoch europaweit eine Vorratsdatenspeicherung vor und zwingt Deutschland dadurch zur Wiedereinführung der verdachtslosen Vorratsdatensammlung.
Der DFJV kritisiert das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung seit Beginn der Diskussion. „Informantenschutz und Pressefreiheit – Grundpfeiler des Journalismus – sind hierdurch massiv bedroht“, urteilt Stefanie Severin, Vorstand des DFJV. Zudem sei „zweifelhaft, ob sich eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta vereinbaren“ lasse, noch gebe es „Nachweise für das ins Feld geführte Argument einer nachhaltigen Kriminalitätsbekämpfung durch das Gesetz“, so Severin weiter.
Als Unterstützer des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung hat der DFJV heute gemeinsam mit 47 weiteren Organisationen seine Forderungen in einem gemeinsamen offenen Brief an die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, untermauert.
Der Brief ist einsehbar unter www.vorratsdatenspeicherung.de
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Datum: 20.04.2010 - 15:04 Uhr
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Freigabedatum: 20.04.2010
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