Kabel darf keine Stolperfalle sein
(LifePR) - Die Betreiberin eines Verkaufsstands in einem Fußballstadion hat dafür Sorge zu tragen, dass quer durch einen Fußgängerbereich verlegte Stromkabel nicht zu einer Stolperfalle werden und durch ergriffene Sicherungsmaßnahmen ? wie z. B. Abdeckmatten ? keine neuen Stolpergefahren entstehen. Dies stellt nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Hamm in einem Hinweisbeschluss klar (Az.: 7 U 27/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle
Entscheidung des OLG Hamm .
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Datum: 23.06.2021 - 10:56 Uhr
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