Mindestlohn steigt ab 1. Juli
(LifePR) - Ab dem 1. Juli 2021 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn für volljährige Arbeitnehmer auf 9,60 Euro brutto pro Stunde. Damit erfolgt die zweite Erhöhung im Rahmen des 2015 eingeführten Mindestlohngesetzes (MiLoG). Von der verbindlichen Lohnuntergrenze profitieren nach Auskunft der ARAG Experten vor allem Arbeitnehmer, in deren Branchen kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde und die nur eine geringe Verhandlungs- und Vertretungsmacht gegenüber den Arbeitgebern besitzen. Nach den ersten beiden Erhöhungen sind im kommenden Jahr noch weitere Anpassungen vorgesehen. Und zwar zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Weitere interessante Informationen zum Thema Mindestlohn finden Sie hier:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/gesetzlicher-mindestlohn/
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 23.06.2021 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1912938
Anzahl Zeichen: 981
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
331 mal aufgerufen.
Ob das vernetzte Auto, die smarte Waschmaschine oder der Heizthermostat - immer mehr Geräte sammeln Daten. Bisher blieben diese Informationen meist beim Hersteller. Mit dem Data Act (Datengesetz) der Europäischen Union (EU) ändert sich das: Ab dem ...
Die Sirenen der Feuerwehren gehören wohl zu den bekanntesten Warntönen, da sie meist einmal pro Woche pünktlich um 12 Uhr losheulen. Doch am 11. September um 11 Uhr wird es in ganz Deutschland laut. Dann ist bundesweiter Warntag. An diesem Tag wir ...
Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos
Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...