RA Horrion: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann ein Wohnungsmieter nicht fordern-Mietrecht Oschatz - Rechtsanwalt Oschatz
RA Horrion: Ein Wohnungsmieter kann von seinem Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen
Auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat der Mieter einer Wohnung gegen den Vermieter keinen Rechtsanspruch, BGH, Urteil vom 30.09.2009, AZ VIII ZR 238/08.
Sachverhalt Mietrecht Oschatz:
Die klagenden Mieter hatten ihre Wohnung gekündigt und sich in der Nähe von Dresden eine neue Wohnung gesucht. Der Neuvermieter hat ca. 42.000 Wohnungen im Bestand. Dieser verlangte die Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Altvermieters. Der Altvermieter lehnte ab. Die Klage der Mieter vor dem AG Dippoldiswalde wurde abgewiesen, die Berufung vor dem LG Dresden blieb erfolglos, ebenso die Revision vor dem BGH.
Rechtsgründe Mietrecht Oschatz:
In dem Mietvertrag ist keine Verpflichtung des Vermieters geregelt. Der Anspruch kann auch nicht als Auskunftsanspruch nach § 241 Abs. 2 BGB angesehen werden, da es hier nicht um Aufklärung über Unkenntnis des Mieters geht. Der Anspruch kann auch nicht aus einer entsprechenden Verkehrssitte hergeleitet werden, weil sich die Übung der Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht in allen beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat.
Mein Rechtstipp Mietrecht Oschatz:
Dem Mieter wird empfohlen, bei Abschluss eines Mietvertrages die Verpflichtung des Vermieters aufzunehmen, auf Verlangen jederzeit eine aktuelle Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Für eine entsprechende Vertragsklausel könnte folgendes Formulierungsbeispiel genutzt werden: "Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter auf jederzeit zulässiges Verlangen hin eine aktuelle Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Oschatz.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.
"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.
Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.
Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Datum: 20.04.2010 - 18:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulrich Horrion
Stadt:
Dresden
Telefon: 0351-803 09 40
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