RA Horrion-Insolvenzverwalter kann Genossenschaftsanteil fordern-Insolvenzrecht Oschatz-Rechtsanwalt

RA Horrion-Insolvenzverwalter kann Genossenschaftsanteil fordern-Insolvenzrecht Oschatz-Rechtsanwalt Oschatz

ID: 191322

Insolvenzverwalter kann die Genossenschaftsmitgliedschaft des Schuldners/Mieters kündigen und den Genossenschaftsanteil fordern.Insolvenzrecht Oschatz



(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Oschatz:

Ist der Insolvenzschuldner Mitglied und Mieter einer Wohnungsgenossenschaft, so ist der Insolvenzverwalter/Treuhänder berechtigt, die Mitgliedschaft zu kündigen und das Guthaben zu fordern. Dies gilt auch auf die Gefahr hin, dass die Genossenschaft nach der Satzung das Mietverhältnis kündigt (BGH vom 19.03.2009, AZ IX ZR 58/08).

Sachverhalt Insolvenzrecht Oschatz:

Der spätere Schuldner war Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft. Bei ihr hatte er auch seine Wohnung angemietet. Im Jahre 2006 wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Der Treuhänder kündigte den Genossenschaftsanteil und forderte die Auszahlung des Guthabens. Die Genossenschaft lehnt ab.

Rechtsgründe Insolvenzrecht Oschatz:

Nach § 80 Abs. 1 InsO ist der Treuhänder zur Geltendmachung des Auszahlungsanspruchs berechtigt. Dem steht auch nicht § 109 Abs. 1 S.2 InsO entgegen.
Nach dieser Vorschrift darf der Treuhänder ein Wohnungsmietverhältnis nicht kündigen.
Auch die analoge Anwendung der Vorschrift auf die Mitgliedschaft bei der Wohnungsgenossenschaft scheidet aus.
Im übrigen rechtfertigt ein Vergleich zwischen einem "normalen" Mietverhältnis mit Kautionszahlung und einem Mietverhältnis mit Zahlung eines Genossenschaftsanteils vor Insolvenz diese Lösung. Der Gläubiger kann gegenüber dem Genossenschaftsmieter Mitgliedschaft und Zahlung durch Zwangvollsteckung durchsetzen. Beim "normalen" Mieter kann der Gläubiger das Mietverhältnis nicht kündigen und auf die Kaution nicht zugreifen.
Dies geht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses.

Mein Tipp Insolenzrecht Oschatz:

"Der Gläubiger sollte grundsätzlich die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft prüfen. Der Schuldner sollte vor Auswahl seines Vermieters wissen, dass im Falle einer Vollsteckung gegen Ihn Verlust des Genossenschaftsanteils und
der Wohnung drohen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

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Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



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Datum: 20.04.2010 - 18:47 Uhr
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