Assistenz im Krankenhaus: Neuregelung wichtig, aber zu eng!
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Doch die Neuregelungen sind aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) zu eng. Ausgeklammert von der neuen Unterstützungsleistung bleiben nämlich ältere, etwa dementiell erkrankte Menschen mit Beeinträchtigungen und Pflegebedarf, sowie deren Angehörigen. "Diesen Menschen wird oft keine Eingliederungshilfe gewährt. Damit bleiben sie auch von der neuen Leistung der Assistenz im Krankenhaus ausgeschlossen. Denn die wird nur in der Eingliederungshilfe gewährt", kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Und damit nicht genug. Auch ihre Angehörigen bleiben mit diesem neuen Gesetz "außen vor". Denn der Krankengeldanspruch der Begleitperson im SGB V knüpft ebenfalls an die Eingliederungshilfeberechtigung der begleiteten Person an. "Trotz gleicher Bedarfslagen werden hier Menschen einfach in der neuen SGB V-Regelung vergessen. Auch für sie muss die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf gesichert werden", fordert Bauer.
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Datum: 26.06.2021 - 00:02 Uhr
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