Airbnb muss Vermieter-Datenübermitteln
(LifePR) - Behörden dürfen die Betreiber von Internet-Plattformen zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte (hier: Airbnb) im Falle eines Anfangsverdachts für eine Zweckentfremdung von Wohnraum verpflichten, die Daten der Unterkünfte-Anbieter zu übermitteln. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde zugelassen (Az.: 6 K 90/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle
Entscheidung des VG Berlin .
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Datum: 30.06.2021 - 09:40 Uhr
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