Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN erstreitet positives Urteil im Mercedes-Dieselskandal

Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN erstreitet positives Urteil im Mercedes-Dieselskandal

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(ots) - Die Reihe der verbraucherfreundlichen Urteile im Mercedes-Abgasskandal setzt sich fort. Vor dem Landgericht (LG) Stuttgart konnte die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN die Forderungen ihres Mandanten im Wesentlichen durchsetzen. Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Daimler AG wurden vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zurückgewiesen, sodass das Urteil in Kürze rechtskräftig wird. Dieses Urteil ist dann die zweite rechtskräftige Entscheidung gegen die Daimler AG im Abgasskandal. Durch die Anschlussberufung muss Daimler 92 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens tragen.

In dem Fall vor dem Landgericht Stuttgart ging es um einen Mercedes-Benz ML 350 BLUETEC 4MATIC, für den das Kraftfahrtbundesamt einen behördlichen Rückruf wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet hatte. Der Richter verurteilte Daimler zur Zahlung von rund 34.220 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs (Az. 20 O 190/20).

Weil das Landgericht für die Vorteilsanrechnung jedoch nur eine Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern statt, wie von Klägerseite verlangt, eine Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern angenommen hat, haben die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN für die Klagepartei Berufung gegen das Urteil eingelegt. Immerhin betrug die Differenz im konkreten Fall rund 3.000 Euro.

Die Daimler AG ist gegen das Urteil nicht selbst in Berufung gegangen, sondern hat lediglich eine Anschlussberufung eingelegt - allerdings mit dem Ziel, das erstinstanzliche Urteil aufheben und die Klage vollständig abweisen zu lassen. Die Besonderheit einer Anschlussberufung liegt darin, dass sie durch Erledigung der "Hauptberufung" zu Fall gebracht werden kann.

Das OLG Stuttgart ist weder den Berufungsanträgen der Klägerseite noch den Anträgen der Daimler AG aus der Anschlussberufung gefolgt und hat damit das Urteil des LG Stuttgart vollumfänglich bestätigt. Dem Kläger wurde vom Senat die Möglichkeit eingeräumt, seine Berufung zurückzunehmen. Aus Kostengründen hat sich der Kläger jedoch gegen die Rücknahme der Berufung entschieden, weil er in dem Fall einen viel höheren Kostenanteil zu tragen gehabt hätte, als bei der jetzt angesetzten Kostenquote von 8 Prozent für den Kläger und 92 Prozent zulasten von Daimler. So kann sich ein Zurückweisungsbeschluss nach § 522 ZPO wie ein Sieg anfühlen.



Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf den Abgasskandal spezialisiert und vertritt bundesweit über 14.000 Mandaten gegen die Autohersteller. Sie konnte bereits mehr als 500 Urteile (https://www.rueden.de/urteile/) vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten und Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof bewirken. Die Kanzlei mit Hauptsitz in Berlin wird von Finanztip im Abgasskandal empfohlen.

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