Anklage gegen Goldman Sachs: Schwerwiegende Interessenkollision
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Anklage gegen Goldman Sachs: Schwerwiegende Interessenkollision
Das Dilemma der Investmentbanken ist nicht mehr zu übersehen: Interessenkonflikt. Konflikt zwischen Eigen- und Kundeninteresse. Spätestens mit der Anklage der US-Börsenaufsicht gegen Goldman Sachs ist es klar: Die Banken haben, den Konflikt nicht "im Interesse der Kunden" gemanagt. Das ist nicht nur Augenwischerei, sondern ein bewusstes Schließen der Augen. Das Kundeninteresse steht für Banken im proportionalen Verhältnis zur Chance auf Gewinnmaximierung hinten an. Gute Gewinne sind Voraussetzung für gute Boni. Jetzt dämmert es sogar der Politik, dass Investmentbanken ihr Eigeninteresse höher gewichten als das Kundeninteresse.
Bevor wir jedoch mit schuldbeladenem Finger auf die Politik, die Gesellschaft oder hehre Berufsgruppen zeigen, muss man sich fragen: War das alles erkennbar? Welche Anleihen mit welchem Risikopotential versehen wurden, erschließt sich auch den Profis auf dem Markt nicht unbedingt. Schon gar nicht erschließt sie sich für Politiker im Wirtschafts- oder Finanzministerium. Der Strukturierer, der seine Mixtur kreiert, hat einen Wissensvorsprung. Er weiß um die Funktionsweise, aber insbesondere auch um die Risiken solcher Produkte. Diese "Geschäftsgeheimnisse" werden gehütet wie der Aufenthaltsort des heiligen Gral. Grundsätzlich ist das außerhalb des Finanzmarkts auch nicht zu beanstanden. Im Bankensektor ticken die Uhren aber anders. Die Banken sind grundsätzlich zur Wahrung des Kundeninteresses verpflichtet. Es geht also nicht um die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, sondern um das gesetzlich fundierte Recht des Kunden auf umfassende und vollständige Information. Dies vergessen die Banken mit zwanghafter Regelmäßigkeit.
Dieses Geschäftsgebaren ist vergleichbar mit dem Verhalten beim Verkauf strukturierter Finanzderivate an Privat- und Geschäftskunden. In diesem Verhalten steckt ein wesentliches Merkmal im Charakter einer Bank. Es geht immer wieder darum, Risiken zu verschleiern (einzustrukturieren). Es geht immer wieder um Intransparenz und damit um einen aktiven, bewussten Vertrauensmissbrauch. Dem Anleger werden Chancen aufgezeigt, deren Eintrittsverhältnis so gering ist, dass man sie vernachlässigen kann. Das Risiko des Kunden und damit das Eigeninteresse der Investmentbanker bleiben verborgen.
Die Wahrung des Kundeninteresses durch die Banken darf stark bezweifelt werden. Die Strukturierung von Verlustwahrscheinlichkeiten und der Weiterverkauf daraus resultierender Chancen hat mit der Wahrung des Kundeninteresses nichts gemeinsam. Das OLG Stuttgart spricht hier ganz klar von einer "deutlichen Informationsasymmetrie". Selbst professionelle und institutionelle Anleger haben ein Recht auf Information. Tritt die Bank in ihrer Kundenbeziehung als Berater auf, dann ist Information gesetzlich vorgeschrieben. Solange die Verschleierung von wesentlichen Informationen aktiver Bestandteil des Verkaufs riskanter Produkte ist, werden Regulierungen dem Unwesen der Banken keinen Riegel vorschieben.
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Datum: 21.04.2010 - 17:17 Uhr
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