"Das können wir nicht nachvollziehen": Statement der EIHA zum Rückruf von Hanfprodukten
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"Der Rückruf betrifft unter anderem Hanfsamenöl, ein sicheres und bei Verbrauchern beliebtes Öl mit wertvollen Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren. Die Überprüfung wird zeigen, dass auch dieses Hanfsamenöl nicht berauschend wirkt und verkehrsfähig ist", erklärt Daniel Kruse, Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA).
In Deutschland existiert aktuell kein definierter Grenzwert für die Aufnahme von THC über die Nahrung. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nannte bisher lediglich unnötig niedrige Richtwerte für verzehrfertige Produkte. Für Hanfsamenöl lag dieser Richtwert bei 5 mg/kg Gesamt-THC - also die nicht berauschende THC-Säure und das psychoaktive Delta-9-THC. Richtwerte dürfen um das Doppelte überschritten werden, bevor die Verkehrsfähigkeit eingeschränkt sein könnte. Mittlerweile verweist das BfR auf einen empfohlenen Einnahmewert der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und hat damit der Hanfindustrie, dem Handel und den Verbrauchern ein Bärendienst erwiesen. Dieser veraltete Aufnahmewert (ARfD) bezieht sich ausschließlich auf Delta-9-THC.
"Der Verzehr dieses Lebensmittels führt ganz sicher nicht zu unerwünschten gesundheitlichen Folgen wie beispielsweise Stimmungsschwankungen oder Müdigkeit. Ganz im Gegenteil handelt es sich bei Hanfprodukten, wie auch diesem Hanfsamenöl, um sehr gesunde und absolut sichere Lebensmittel. Ich verweise auf die entsprechenden schriftlichen Studien und Bewertungen, die schon 2017 von unserem Verband in einem Positionspapier (Sinnvolle Richtwerte für THC in Lebensmitteln) aufgezeigt und erläutert wurden", so Kruse.
Aber selbst auf Basis dieser beiden veralteten Empfehlungswerte steht der Verkehrsfähigkeit und der Produktsicherheit von Hanfsamenöl nichts entgegen. "Um auch nur ansatzweise in den Bereich von unerwünschten milden Wirkungen zu gelangen, müssten sie mehr als eineinhalb Liter dieses Speiseöls konsumieren. Falls sie diese Menge Öl trinken, dürften ihre Stimmungsschwankungen eher daher rühren, dass sie den Gang zur Toilette antreten müssen", führt Kruse dieses Szenario humorvoll ins Absurde.
Die EIHA setzt sich seit Jahrzehnten für einen europaweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten THC-Grenzwert für Lebensmittel ein. "Wir brauchen diesen THC-Grenzwert, damit Produzenten, Handel und Verbraucher endlich Rechts- und Planungssicherheit haben. Diese völlig unnötigen Verunsicherungen, wie wir sie aktuell sehen, müssen dringend aufhören", fordert Lorenza Romanese, Geschäftsführerin der EIHA.
Und die EU-Kommission hat bereits reagiert. Im vierten Quartal 2021 soll ein europaweit verbindlicher THC-Grenzwert für Lebensmittel von 7,5 mg/kg Körpergewicht Gesamt-THC verabschiedet werden. Nach Berücksichtigung der Messtoleranz läge dieser Wert damit bei maximal zulässigen 10,8 mg/kg - und damit endlich, nach zwei Jahrzehnten, ungefähr auf dem schon lange geltenden Niveau von Nordamerika, Australien und anderen Ländern. Die Schweiz zum Beispiel hat seit Jahren einen wissenschaftlich fundierten Grenzwert von 20 mg/kg Gesamt-THC.
"Ich bin mir sicher, dass es schon bald völlig normal sein wird, dass wir wie etwa in den USA und Kanada auch in Deutschland und Europa Hanfprodukte in jedem Supermarkt kaufen können - natürlich auch wieder bei Lidl. Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Verbrauchern diese hochwertigen Lebensmittel vorzuenthalten", resümiert EIHA-Präsident und Nutzhanf-Unternehmer Daniel Kruse, der unter anderem mit der Hempro International GmbH seit über 25 Jahren auf dem Hanfmarkt aktiv ist.
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Datum: 27.08.2021 - 09:51 Uhr
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