Keine indirekte Impfpflicht / Raimund Neuß zur Diskussion über den Impfstatus von Beschäftigten
ID: 1923108
Aber so einfach ist das alles nicht: Die Bundesregierung hat sich aus guten Gründen darauf festgelegt, dass es keine Corona-Impfpflicht geben soll. Die wäre aber die Voraussetzung für einen Nachweiszwang - wie etwa bei der Masern-Immunisierung an Schulen. Und der gern als Vorbild genannte Paragraf 23a im Infektionsschutzgesetz, nach dem etwa Kliniken den Impfstatus ihres Personals festhalten dürfen, besagt nicht zwingend, dass die Beschäftigten auch darüber Auskunft geben müssen. Im Gesundheitswesen kann der Arbeitgeber aber entscheiden, Verweigerer des Patientenschutzes wegen von bestimmten Tätigkeiten auszuschließen. So eine Handhabe gibt es in den meisten anderen Branchen nicht. Wo keine Impfpflicht besteht, kann man sie auch nicht durch die Hintertür einführen.
Am Ende bleibt der Appell an die Vernunft. Wer sich, ohne dass dem medizinische Gründe entgegenstünden, nicht impfen lässt, nimmt das Risiko einer schweren Corona-Erkrankung in Kauf. Wir werden an einen Punkt kommen, an dem es keinen Sinn mehr hat, solche Leute vor sich selbst schützen zu wollen - auch nicht am Arbeitsplatz.
Pressekontakt:
Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
Telefon: 0228-6688-546
print@kr-redaktion.de
Original-Content von: Kölnische Rundschau, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 31.08.2021 - 18:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1923108
Anzahl Zeichen: 1662
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 811 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine indirekte Impfpflicht / Raimund Neuß zur Diskussion über den Impfstatus von Beschäftigten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).