Datenschutz - Der richtige Umgang mit Daten

Datenschutz - Der richtige Umgang mit Daten

ID: 1926417

Patrick Stach ?ber Datenschutz.




(firmenpresse) - Laut Patrick Stach ist der Anspruch auf das Sch?tzen der personenbezogenen Daten in Zeiten der Globalisierung und weltweiten Vernetzung mit dem Internet immer wichtiger geworden. Aus diesem Grund wurden Gesetze und Verordnungen erlassen, die genau regeln, wie mit den sensiblen Daten einer Person umgegangen werden darf. Wir haben Patrick Stach von der Stach Rechtsanw?lte AG (https://stach.ch/) (St. Gallen) zum Thema Datenschutz gefragt:

Was ist der Datenschutz?
Was sind sensible Daten?
Was bedeutet das Bearbeiten von Daten?
F?r welchen Anwendungsbereich gilt die DSG?


WAS IST DATENSCHUTZ?

Bereits das Wort verr?t die Bedeutung, erfahren wir von Patrick Stach. Der Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten, der immer dann erforderlich wird, wenn personenbezogene Daten im Gesch?ftsalltag verarbeitet werden m?ssen, wie zum Beispiel beim Kauf eines Autos. In der Schweiz ist der Datenschutz im DSG (Bundesgesetz ?ber den Datenschutz) verankert. Aber es gibt nicht nur ein einheitliches Gesetz. Auch die einzelnen Kantone haben zus?tzlich eigene Datenschutzgesetze. Aufgrund der weltweiten Vernetzung sind zudem mehr und mehr die europaweiten Datenschutzgesetze f?r Unternehmen zu beachten. Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Europa die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese muss von einem Unternehmen im internationalen Handel, bez?glich der personenbezogenen Daten, beachtet und umgesetzt werden, informiert Patrick Stach.


WAS SIND SENSIBLE DATEN?

Generell ist zwischen sensiblen und personenbezogenen Daten zu unterscheiden, erl?utert Patrick Stach. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person beziehen und die etwas ?ber diese Person verraten. Dazu geh?ren:
Allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.)
Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Krankenversicherungsnummer, Personalausweisnummer etc.


Bankdaten wie Kontonummern
Online-Daten (IP-Adresse, Standortdaten etc.)
Physische Merkmale (Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Kleidergr??e usw.)
Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten usw.)
Kundendaten (Bestellungen, Adressdaten, Kontodaten)
Schulabschl?sse

Sensible Daten hingegen sind besonders sch?tzenswerte Personendaten, wie:
Die Religion betreffende Daten.
Daten, die politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder T?tigkeiten betreffen.
Alle Gesundheitsdaten zu einer Person
Alle die pers?nliche Intimsph?re betreffenden Daten.
Die Nationalit?t oder Rassenzugeh?rigkeit betreffende Daten.
Daten ?ber Straftaten oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.


WAS BEDEUTET DAS BEARBEITEN VON DATEN?

Mit der Datenbearbeitung ist der allgemeine Umgang mit den pers?nlichen Daten gemeint. Dabei spielen weder das Verfahren zur Datenbearbeitung noch die angewandten Mittel eine Rolle, merkt Patrick Stach an. Allgemein meint das Bearbeiten der Daten das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten der Personendaten. Beim Datenschutz ist darauf zu achten, dass die Daten nur den Personen zug?nglich gemacht werden, die diese Daten f?r den Gesch?ftsalltag beziehungsweise f?r die anstehende Arbeit ben?tigen. Es ist zu verhindern, dass Datensammlungen entstehen, aus denen bereits mit zwei kleinen Hinweisen R?ckschl?sse auf eine bestimmte Person m?glich sind, betont Stach.


F?R WELCHEN ANWENDUNGSBEREICH GILT DAS DSG?

Das DSG ist beim Bearbeiten nat?rlicher und juristischer Personendaten zu beachten. Nat?rliche Personendaten sind die allgemeinen personenbezogenen Daten wie Name und Anschrift. Mit dem Begriff juristische Person sind beispielsweise Unternehmen gemeint, erkl?rt Patrick Stach. Dabei handelt es sich bei der Bearbeitung um die Verarbeitung der Daten durch private Personen oder Bundesorgane. Der Datenschutz ist aber nicht in allen F?llen anwendbar. Ausgeschlossen wird die Umsetzungspflicht bei:

Personendaten, die eine nat?rliche Person ausschlie?lich zum pers?nlichen Gebrauch verwendet und nicht an Au?enstehende gibt, wie zum Beispiel bei der Einladung zum Geburtstag;
Beratungen in eidgen?ssischen R?ten und in parlamentarischen Kommissionen;
offene Zivilprozesse, Strafverfahren, Verfahren der internationalen Rechtshilfe sowie staats- und verwaltungsrechtliche Verfahren mit Ausnahme erstinstanzlicher Verwaltungsverfahren;
?ffentliche Register des Privatrechtsverkehrs;
Personendaten, die vom Internationalen Komitee des Roten Kreuz bearbeitet werden.

Generell ist bei der Bearbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten immer darauf zu achten, dass die Daten nur f?r den eigentlichen Bestimmungszweck eingesetzt werden, zum Beispiel die Zulassung eines gekauften Autos. Werden bei der Weiterverarbeitung der Daten Dritte ins Boot geholt, ist sicher zu stellen, dass diese Firmen oder Unternehmen die Vorgaben zur Datensicherheit erf?llen. Bei der Daten?bermittlung ins Ausland ist zwingend zu beachten, ob das Land der Empf?ngerfirma ein Datenschutzgesetz kennt oder ob der Empf?nger ein Zertifikat f?r eine sichere Datenverarbeitung vorweisen kann. In der Regel ist in diesen F?llen, wenn keine Datenschutzregelung im Empf?ngerland vorliegt, die Freigabe der jeweiligen Person einzuholen, l?sst Patrick Stach (https://stach.ch/) abschlie?end wissen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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PROFESSIONALIT?T, EFFIZIENZ UND SERVICE.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bed?rfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gew?hrleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Beh?rden.

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Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.

Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in s?mtlichen Produktbereichen anerkannt.

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Bereitgestellt von Benutzer: prmaximus
Datum: 14.09.2021 - 20:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Patrick Stach
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St. Gallen


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Kategorie:

Forschung und Entwicklung


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