Rundfunkrat prüft Änderungen für das Onlineangebot des WDR und für sportschau.de / Chance für a

Rundfunkrat prüft Änderungen für das Onlineangebot des WDR und für sportschau.de / Chance für alle zur Stellungnahme bis 30. November / Frist für interessierte Gutachter bis 5. Oktober

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(ots) -

Der WDR-Rundfunkrat prüft geplante Änderungen für die Telemedien des WDR, das sind vor allem die Onlineangebote des Senders, sowie für sportschau.de. Letzteres ist ein ARD-Angebot, das der WDR federführend betreut. Der Rundfunkrat hat zwei Genehmigungsverfahren nach § 32 Medienstaatvertrag eingeleitet ("Dreistufentests").

Die vom Intendanten vorgelegten Pläne für die Telemedien des WDR und für sportschau.de sind auf wdr-rundfunkrat.de veröffentlicht ("Telemedienänderungskonzepte"). Sie beschreiben wesentliche Änderungen im Vergleich zu den Konzepten, die der Rundfunkrat 2010 genehmigte. So kommen Inhalte hinzu, die nicht in Hörfunk oder Fernsehen ausgestrahlt werden ("Online-Only") oder die zeitlich vorab ins Internet gestellt werden ("Online-First"). Zudem ändern sich die Rolle und Bedeutung von Drittplattformen und die Dauer, für die Inhalte online abrufbar bleiben. Der Rundfunkrat prüft, ob die geplanten Änderungen der WDR-Telemedien und von sportschau.de vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind. Dazu beauftragt er jeweils ein Gutachten zu den Marktauswirkungen und gibt Dritten die Möglichkeit zur Stellungnahme.


- Bis 5. Oktober 2021, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) sind Unternehmen, Institutionen und Freischaffende aufgerufen, ihr Interesse an der Erstellung eines oder beider Marktgutachten per E-Mail zu bekunden (dreistufentest@wdr.de). Informationen über die Beschaffungsvorhaben und einzureichende Unterlagen finden sich unter wdr-rundfunkrat.de.
- Bis 30. November 2021 (Ausschlussfrist) kann jede natürliche oder juristische Person per E-Mail oder Post zu den Änderungen Stellung nehmen (dreistufentest@wdr.de / WDR-Rundfunkrat, Appellhofplatz 1, 50667 Köln).
- "Bezüglich der Onlineangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben die Rundfunkräte eine erweiterte Aufsichtspflicht und eine besondere gestalterische Rolle", betont Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des WDR-Rundfunkrats. Die Gremien prüfen die Telemedienkonzepte der Sender und genehmigen diese, wenn sie nach den Kriterien des Dreistufentests vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind. Dabei können die Gremien auch Änderungen einfordern. Damit konkretisieren sie den Programmauftrag und leisten eine demokratische und zugleich staatsferne Aufsicht. "Wir haben uns mehrfach und intensiv mit Onlineangeboten des WDR und Themen wie der Nutzung sozialer Medien befasst", sagt Meyer-Lauber. "Der WDR-Rundfunkrat hat klare Erwartungen formuliert und wird die Pläne des Senders daran messen."



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Claudia Reischauer Geschäftsstelle WDR-Rundfunkrat, Tel: 0221/220-5604, E-Mail: rundfunkrat@wdr.de

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Datum: 28.09.2021 - 18:56 Uhr
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