Prämiensparverträge: Abschließende Zinsberechnung steht weiter aus / Bundesgerichtshof macht Vorg

Prämiensparverträge: Abschließende Zinsberechnung steht weiter aus / Bundesgerichtshof macht Vorgaben und verweist zurück an Oberlandesgericht Dresden

ID: 1931905
(ots) -

Heute hat der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) nach einer mündlichen Verhandlung über die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. (VZS) gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig (SKL) entschieden.

Im Rahmen einer Musterfeststellungsklage (MFK) hat das Gericht geurteilt zur Zinsanpassung in Prämiensparverträgen. Konkret geht es um Sparverträge aus den Jahren 1994 bis 2006.

"Diese Prämiensparverträge waren für unsere Kunden außerordentlich vorteilhaft. Die Gesamtverzinsung einschließlich Prämie lag viele Jahre erheblich über dem Marktniveau. Zudem gab es einen flexiblen Zugriff auf das Sparvermögen für die Sparerinnen und Sparer", sagt Johannes Friedemann, Pressesprecher der SKL.

Der BGH hat mit seinem Urteil Vorgaben zur Zinsberechnung gemacht. So haben die Richter klargestellt, dass der Abstand von einem Referenzzinssatz relativ und nicht absolut berechnet werden muss. Das weicht von dem ab, was bislang branchenüblich gewesen ist.

Zum Referenzzinssatz selbst, der den Zinsberechnungen zugrunde liegt, hat sich der BGH dagegen nicht festgelegt. Hierzu hat das höchste Gericht die Klage an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurückverwiesen. Daher wird die Frage der abschließenden Zinsberechnung nun vom OLG Dresden durch Sachverständigengutachten zu klären sein.

Das heutige Urteil schafft ein Stück Rechtssicherheit, führt allerdings noch nicht zu einer abschließenden Klärung möglicher Ansprüche von Verbrauchern und demzufolge auch nicht zu Zahlungsansprüchen im Einzelfall.

Der heutigen Verhandlung in Karlsruhe vorangegangen war ein Urteil des OLG Dresden vom 22.04.2020. Das OLG hatte seinerzeit der Klage lediglich in Teilen stattgegeben. Beide Parteien hatten daraufhin gegen das OLG-Urteil die ausdrücklich zugelassene Revision eingelegt.

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner:
Johannes Friedemann, Pressesprecher, Telefon 0341 986-1600, Telefax 0341 986-1609,


E-Mail: johannes.friedemann@sparkasse-leipzig.de

Stadt- und Kreissparkasse Leipzig, Humboldtstraße 25, 04105 Leipzig, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 0341 986-1601, Telefax 0341 986-1609, E-Mail presse@sparkasse-leipzig.de

Original-Content von: Sparkasse Leipzig, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Josip Heit: Der Markt für tokenisierte Immobilien ist von hoher Dynamik geprägt isa wählt Callsign als ihren bevorzugten Partner für biometrische Verhaltensweisen und Geräteintelligenz
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.10.2021 - 16:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1931905
Anzahl Zeichen: 2418

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe/Leipzig



Kategorie:

Banken



Diese Pressemitteilung wurde bisher 338 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Prämiensparverträge: Abschließende Zinsberechnung steht weiter aus / Bundesgerichtshof macht Vorgaben und verweist zurück an Oberlandesgericht Dresden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Sparkasse Leipzig (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Sparkasse Leipzig


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z