Kölner Kardinal Woelki: Viermonatige "Auszeit" mit vollen Bezügen / Besoldungsstufe B10 mit Grundgehalt von fast 13800 Euro monatlich
ID: 1933155
Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, erhält für die Dauer seiner von Papst angeordneten "in der Sorge um die Leitung der Kirche von Köln" angeordneten "Auszeit" von Oktober bis Anfang März 2022 seine vollen Bezüge. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe) unter Berufung auf Angaben des Erzbistums. "Der Erzbischof ist weiterhin im Amt", teilte ein Bistumssprecher auf Anfrage der Zeitung mit. Eine geistliche Auszeit sei kein Urlaub. Wenn ein Priester beispielsweise Exerzitien mache oder an einer Fortbildung teilnehme, habe auch das dienstlichen Charakter.
Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" mit Bezug auf das Erzbistum weiter schreibt, erhält Woelki ein Gehalt nach Beamtenbesoldungsstufe B10, entsprechend einem Oberbürgermeister. Laut Gehaltstabelle für den Öffentlichen Dienst im Land NRW bedeutet B10 ein monatliches Bruttogehalt von 13.771 Euro. Wie das Erzbistum der Zeitung weiter erklärte, habe der Kardinal sich bei seinem Amtsantritt "für eine deutliche Reduzierung seines Gehalts" im Vergleich zu dem seines Vorgängers, Kardinal Joachim Meisner, entschieden. Auch gebe es keine Sonderzuwendungen.
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.10.2021 - 18:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1933155
Anzahl Zeichen: 1405
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln.
Kategorie:
Innenpolitik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 373 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kölner Kardinal Woelki: Viermonatige "Auszeit" mit vollen Bezügen / Besoldungsstufe B10 mit Grundgehalt von fast 13800 Euro monatlich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).