Von Krausen Glucken und Fetten Hennen
Ein Tag im Wald: ARAG Experten informierenüber das Pilzesammeln
Gesetzliche Vorschriften
Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese Arten "aus der Natur zu entnehmen" und sie "in Besitz zu nehmen". Laut ARAG Experten enthält die BArtSchV allerdings eine Ausnahmegenehmigung, nach der Steinpilze, Maronen, Pfifferlinge, Birkenpilze, Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Welche Mengen erlaubt sind, legen die zuständigen Behörden fest. In der Regel sind aber Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag zulässig. Wer sich nicht an Menge oder Sammel-Gebiet hält, riskiert mancherorts ein saftiges Bußgeld.
Essbare Pilze erkennen
Der Genuss von giftigen Pilzen kann lebensgefährlich sein. Und fast jeder genießbare Pilz hat einen giftigen Doppelgänger, der nur mit etwas Erfahrung zu erkennen ist. Daher raten die ARAG Experten Laien, eine Lehrwanderung oder ein Pilz-Seminar mit einem Experten zu absolvieren, bevor es auf eigene Faust losgeht. Wenn es dann auf erste selbstständige Sammeltouren geht, können Bestimmungsbücher hilfreich sein. Natürlich gibt es auch hier digitale Berater in Form von Apps. Die sollten allerdings nur erfahrene Pilzsammler nutzen, da die Vielfalt an Pilzarten verwirrend groß und das Sammeln damit sogar gefährlich werden könnte.
Am schonendsten wird der Pilz mit einem geraden Schnitt mit einem scharfen Küchenmesser einige Zentimeter über dem Boden geerntet. Dabei weisen die ARAG Experten darauf hin, dass zu alte Pilze stehen bleiben sollten, weil auch sie giftig sein könnten. Damit die Beute den Transport heil und ohne Quetschungen übersteht, sollte der Sammelbehälter möglichst groß sein und die Pilze neben- statt übereinandergelegt werden.
Pilzvergiftung
Auch die meisten essbaren Waldpilze sind roh oder ungenügend gedünstet giftig. Besteht Verdacht auf eine Pilzvergiftung, sollte man sofort ins Krankenhaus fahren und nach Möglichkeit ein Exemplar des Giftpilzes mitnehmen. Erste Anzeichen können Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder auch Halluzinationen sein, im schlimmsten Fall kann eine Pilzvergiftung zum Leberversagen führen. Zudem ist es nach Auskunft der ARAG Experten ratsam, die zuständige Giftnotrufzentrale zu kontaktieren.
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Datum: 13.10.2021 - 09:26 Uhr
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