rbb-exklusiv: Führerscheinprüfungen - Senat beschließt erneut Terminverlängerung

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(ots) -

Die Verkehrsverwaltung des Berliner Senats hat die Frist zum Ablegen der praktischen Führerscheinprüfung erneut verlängert - und zwar bis zum 31.12. dieses Jahres. Das sagte der Sprecher der Verwaltung, Jan Thomsen, am Donnerstag rbb24. Damit wolle der Senat die Möglichkeit schaffen, den "Bewerber*innen-Stau abzuarbeiten". Eine weitere Verlängerung werde es aber nicht geben.

Führerscheinbewerber*innen müssen innerhalb eines Jahres nach der theoretischen Prüfung auch die praktische Fahrprüfung ablegen. Schaffen sie das nicht in diesem Zeitraum, müssen sie die theoretische Prüfung noch einmal ablegen, unter Umständen auch noch weitere Fahrstunden nehmen. Während der Pandemie war aber der Fahrschulbetrieb über Wochen eingeschränkt. Viele Fahrschüler*innen konnten keine praktischen Stunden nehmen und auch nicht ihre Prüfungen ablegen. Deshalb hatte der Senat die Prüfungsfrist zunächst bis zum 31. Oktober verlängert. Inzwischen läuft der Fahrschulbetrieb zwar wieder, aber nicht alle Fahrschüler*innen bekamen einen Prüfungstermin. Denn DEKRA und TÜV, die die Prüfungen abnehmen, konnten die Fülle der Bewerber*innen nicht bewältigen. Das liegt auch daran, dass die Fahrprüfer seit diesem Jahr ein sogenanntes "elektronisches Prüfprotokoll" anfertigen und anschließend mit dem Prüfling auswerten müssen. Die Prüfungen dauern dadurch länger, pro Tag können nur noch neun statt elf Prüfungen durchgeführt werden. Viele Fahrschüler*innen befürchteten, dass sie bis zum 31. Oktober nicht zum Zuge kommen würden. Mehrere Fahrschulen bestätigten rbb24, dass sie lange Wartelisten führen. Die lange Wartezeit führe bei vielen Prüflingen zu Mehrkosten, weil das Erlernte mit zusätzlichen Fahrstunden bis zur Prüfung konserviert werden müsse und eine lange Pause die Durchfallquote in den Fahrprüfungen weiter erhöhen würde. Diese sei ohnehin schon merklich angestiegen, heißt es aus der Branche.

Um den "Bewerber*innen-Stau" abzubauen, hatte der Berliner "Fahrlehrerverband" angeboten, auch mit seinen Fahrlehrer*innen die Prüfungen abzunehmen. Dies lässt aber das einschlägige Bundesgesetz nicht zu. Laut "Kraftfahrsachverständigengesetz" ist dazu nur ein eingeschränkter Personenkreis berechtigt. TÜV und DEKRA haben dadurch ein Prüfungs-Monopol, das aber schon vor der Pandemie kritisiert wurde, auch von der EU. Es ist gut möglich, dass das Gesetz vom neuen Bundestag geändert wird. Wann es soweit sein wird und ob dann das Prüfungs-Monopol von TÜV und Dekra aufgehoben wird, lässt sich noch nicht abschätzen. Nicht nur Berlin, auch andere Bundesländer haben ein "Fahrschul-Prüfungs-Problem". Die Länder entscheiden eigenständig, wie sie damit umgehen.



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Datum: 22.10.2021 - 06:55 Uhr
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