Beratungsbedarf bei Anträgen zum Fluthilfe-Aufbaufonds
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Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert bis zu 80 Prozent des Schadens geltend machen – in Härtefällen von bis zu 100 Prozent. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden. Das Verfahren ist dreistufig: 1. Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung; 2. Beratung zur Antragstellung durch die IHK mit erster Prüfung der Anträge; 3. Antragstellung online über das Portal der NRW.BANK. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
Für die betroffenen Unternehmen hat die IHK Bonn/Rhein-Sieg eine telefonische Hotline unter 0228 2284 228, E-Mail HotlineFluthilfe@bonn.ihk.de, eingerichtet. Ein Video zum Antragsverfahren Aufbauhilfen für Unternehmen findet sich unter https://www.youtube.com/watch?v=8owzl-lnvsw
Ferner weist die IHK auf ein Webinar der Südwestfälischen IHK zu Hagen „Aufbauhilfe 2021 für Unternehmen – Die Rolle der Gutachter“ am Mittwoch, 27. Oktober 2021, 11 bis 13 Uhr, hin. Anmeldungen unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492605.
Zusätzlich zu den telefonischen Beratungen und den Informationen auf den Sonderseiten der IHK im Internet (www.ihk-bonn.de, Webcode @3787) stellt die IHK aktuelle Informationen und Hinweise über ihren Newsletter (Webcode @3352) und auf ihren sozialen Medien unter https://www.facebook.com/IHK.Bonn/ https://twitter.com/IHK_Bonn und https://www.instagram.com/ihk_bonn_rheinsieg/ unter den Hashtags #GemeinsamHelfen und #GemeinsamBonnRheinSieg ein.
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Datum: 22.10.2021 - 12:16 Uhr
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