Vorschlag zu Basel III mit Licht und Schatten
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Mit dem heute von der EU-Kommission veröffentlichten Gesetzgebungsvorschlag sollen die vom Baseler Ausschuss überarbeiteten aufsichtsrechtlichen Regelungen Basel III für Banken in der Europäischen Union umgesetzt werden. "Wir begrüßen den erkennbaren Willen der Kommission, die Gegebenheiten des europäischen Bankenmarktes zu berücksichtigen", so Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). "Allerdings hätte ich mir mehr Mut gewünscht, die in anderen Ländern wie der Schweiz, der USA oder nunmehr auch im Vereinten Königreich praktizierten Erleichterungen für kleine Banken auch in der Union einzuführen. Die EU-Kommission hat eine Chance nicht genutzt, mehr Proportionalität vorzuschlagen."
Positiv sieht der BVR die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Regelungen um zwei Jahre auf 2025. "Damit wird den Banken und ihren Rechenzentren die erforderliche Zeit zur Umsetzung der neuen Regelungen eingeräumt, vorausgesetzt die EU schließt ihr Gesetzgebungsverfahren innerhalb der geplanten Zeit ab", begrüßt Hofmann dieses bewusste Abweichen von den Vorgaben des Baseler Ausschusses. Auch die vorgesehene Beibehaltung von bewährten europäischen Vorgaben wie die niedrige Eigenmittelunterlegung bei der Finanzierung des Mittelstandes und des bisherigen Risikogewichts bei strategischen Beteiligungen in Bankengruppen und -verbünden befürwortet der BVR. Anderenfalls wäre es nicht nur zu einer massiven Belastung der Banken, sondern auch der Gesamtwirtschaft gekommen.
Die künftige Eigenmittelunterlegung von Kreditzusagen, die von den Banken jederzeit und bedingungslos widerrufen werden können, mit teurem Eigenkapital zu unterlegen, schießt dagegen übers Ziel hinaus, denn Banken werden sich gezwungen sehen, den Finanzierungsrahmen für ihre Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls abzubauen. Letztlich enttäuschend ist aus Sicht des BVR insbesondere der weitgehende Verzicht der Kommission, administrative regulatorische Erleichterungen für kleine und mittelgroße Banken vorzusehen. Nach der seit Jahren geführten Diskussion über Proportionalität wäre mehr von der EU-Kommission zu erwarten gewesen. "Da kleine und mittelgroße Banken bereits durch die bestehenden aufsichtlichen Regelungen disproportional belastet werden, ist es dringend notwendig, mit Blick auf die Proportionalität von Regeln in der Basel-III-Umsetzung nachzubessern. Andere Länder wie das Vereinigte Königreich und die Schweiz können dabei als Referenz dienen", unterstreicht Hofmann.
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Datum: 27.10.2021 - 12:11 Uhr
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