Autofahren bei Nebel - gewusst wie
ARAG Experten geben Tipps zur sicheren Fahrt im herbstlichen Nebel
Sichtweiten abschätzen: Als Orientierungshilfe dienen die Leitpfosten am Straßenrand - sie liegen 50 Meter auseinander. Auf Autobahnen liegen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter.
Runter vom Gas! Beträgt die Sicht weniger als 50 Meter, darf laut Gesetz maximal mit Tempo 50 gefahren werden. Bei Sichtweiten unter 50 Metern kann es laut ARAG Experten ratsam sein, den nächsten Rast- oder Parkplatz anzufahren und abzuwarten, bis sich der Nebel etwas lichtet. Dies gilt auf jeden Fall für Gefahrengut-Transporte, aber auch für andere Lkw oder bei besonders hohem Verkehrsaufkommen.
Sicherheitsabstand einhalten! Zu geringer Sicherheitsabstand bei zu hohem Tempo ist die Hauptursache für Unfälle bei schlechter Sicht.
Fernlicht ausschalten! Bei dichtem Nebel und Schnee ist das weiß strahlende Fernlicht kontraproduktiv, da es reflektiert wird und den Fahrer und den Gegenverkehr blenden kann.
Abblendlicht und Nebelscheinwerfer einschalten! Anders als der Name vermuten lässt, dürfen Nebelscheinwerfer nicht nur bei Nebel, sondern generell bei schlechter Sicht eingeschaltet werden. Also auch bei starkem Regen oder Schneefall. Eine Pflicht zum Einschalten besteht nach Auskunft der ARAG Experten allerdings nicht. Das Symbol für den Nebelscheinwerfer ist ein angedeuteter Scheinwerfer, dessen Strahlen schräg nach unten weisen und durch eine Wellenlinie unterbrochen werden. Zusätzlich muss immer das Abblendlicht, also der normale Scheinwerfer des Fahrzeugs, aktiv sein. Das Licht reicht rund 50 Meter weit, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Das in der Regel grün leuchtende Symbol für das Abblendlicht ist ein idealisierter Scheinwerfer, dessen Strahlen leicht nach unten weisen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass sich die Winkel des Lichtkegels bei schwerer Beladung des Wagens nach oben neigen und den Gegenverkehr blenden können. Dann müssen die Scheinwerfer neu eingestellt werden, was meist über ein Rädchen oder einen Schalter im Armaturenbereich möglich ist.
Nebelschlussleuchten erst bei Sichtweiten unter 50 Meter einschalten! Mit sehr hellem rotem Licht warnt die Nebelschlussleuchte, die sich hinten am Fahrzeug befindet, den nachfolgenden Verkehr. Bei unnötigem Einsatz der Nebelschlussleuchte werden mindestens 20 Euro Bußgeld fällig. Die Höchstgeschwindigkeit bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt 50 Stundenkilometer. Ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, erkennen Fahrer an einer gelblich-orangenen Kontrollleuchte im Armaturenbereich. Das Symbol ist - ähnlich wie beim Nebelscheinwerfer - ein angedeuteter Scheinwerfer, dessen Strahlen aber gerade sind und durch eine Wellenlinie unterbrochen werden. Auch zum Einschalten der Nebelschlussleuchten sind Autofahrer nach Auskunft der ARAG Experten nicht verpflichten.
Volle Konzentration! Längere Nebelfahrten erfordern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Autofahrer sollten deswegen häufiger Pausen einlegen und auf Autobahnparkplätzen mit eingeschaltetem Licht parken, damit andere den Wagen im Nebel erkennen können.
Durchblick! Vor jeder Fahrt sollte sichergestellt werden, dass die Scheiben gereinigt, sämtliche Autolichter zu sehen sind und die Scheibenwischer funktionieren. Ist die Sicht beeinträchtigt, kann das ein Bußgeld von zehn Euro nach sich ziehen.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
nebel
autofahren
herbstlich
arag
experten
personenschaden
strassenverhaeltnisse
witterungseinfluesse
sichtweite
leitpfosten
fahrbahnmarkierung
sicherheitsabstand
fernlicht
nebelscheinwerfer
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de
Datum: 01.11.2021 - 09:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1937493
Anzahl Zeichen: 4461
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211 963-3115
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 527 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Autofahren bei Nebel - gewusst wie"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge - und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen
Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mehr Freiheit beim Familiennamen Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht. Ehepaare können seither deutlich freier entscheiden, welchen Namen sie künftig führen möchten. Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes z
ARAG Konzern erzielt erneut starkes Beitragsplus ...
- Die Bruttobeitragseinnahmen des ARAG Konzerns stiegen in 2025 um 13,2 Prozent - Das Rechtsschutzgeschäft wuchs um 11,5 Prozent - Die Krankenversicherung legte erneut stark um 18,4 Prozent zu - Die Combined Ratio verbesserte sich auf 89,4 Prozent - Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstät
Weitere Mitteilungen von ARAG SE
Honda präsentiert Initiativen zur Nutzung des Mobile Power Pack ...
Honda Motor Co., Ltd. präsentierte heute im Rahmen einer Pressekonferenz die Nutzungsmöglichkeiten des Honda Mobile Power Pack (MPP) sowie Initiativen für die erweiterte Nutzung erneuerbarer Energien. Initiativen für die erweiterte Nutzung erneuerbarer Energien auf dem Weg zur Klimaneutralität
Klang für Genießer - EMPHASERs Lautsprecher für Mercedes ...
Viele Mercedesfahrer sind mit dem Klang der Original-Werkslautsprecher unzufrieden und wünschen sich besseren Sound in ihrem Fahrzeug. Hervorragend klingende und vor allem einbaufreundliche Nachrüstlautsprecher gibt es jetzt von Car Audio Spezialist EMPHASER: das 2-Wege Komponentensystem EM-MBF2
„Kraftstoffe der Zukunft“: Fünf Tage Innovationsfreude pur ...
Umwelt- und klimafreundliche Mobilität von morgen gestalten: Das ist das Kernthema des 19. Internationalen Fachkongresses, der vom 24. bis 28. Januar 2022 im digitalen Format stattfindet. In 15 Fachforen teilen Experten die neuesten Erkenntnisse einer klimaneutralen Verkehrswende. Der Kongress wird
Mehrausstattung auf Knopfdruck: OCTAVIA lässt sich nachträglich um attraktive Optionen aufwerten (FOTO) ...
> Functions on Demand: Attraktive Funktionen lassen sich im Fahrzeugshop aktivieren > Zum Start stehen zum Beispiel Navigation, Fernlichtassistent und zusätzliche Optionen für die Ambientebeleuchtung zur Wahl > Kauf und Aktivierung dank SKODA Connect direkt im Infotainmentsystem des O




