Bundestagpräsidentin Bärbel Bas verteidigt Ende der epidemischen Notlage - Entscheidung muss im Parlament fallen
ID: 1940133
Vor der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag hat die neue Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD) die Aufhebung der epidemischen Notlage verteidigt: "Das Parlament muss über die Maßnahmen diskutieren. Das muss transparent sein und hier muss die Entscheidung fallen", erklärte Bas im phoenix-Interview. "Es war ja gefühlt so, dass wir nur noch in Verordnungen arbeiten und eigentlich eher die Regierung die Aufgabe übernimmt, die Pandemie zu bekämpfen. Deswegen finde ich es schon richtig, dass wir jetzt da wieder zurückgehen und sagen, wir wollen hier im Parlament die Maßnahmen, wie wir mit Corona umgehen, entscheiden". Bas gestand allerdings ein, dass die Kommunikation nach außen durchaus schwierig sei. "Wenn man sagt, wir verlängern diese epidemische Lage, kann man den Eindruck haben, dass die Pandemie vorbei ist. Und das ist sie absolut nicht - im Gegenteil. Im Moment haben wir sehr stark steigende Zahlen, sehr viele Menschen, die wieder schwer erkranken", mahnte die SPD-Politikerin.
Das ganze Interview können Sie hier sehen: https://youtu.be/ju5Wjn-eP8c
Pressekontakt:
phoenix-Kommunikation
Telefon: 0228 / 9584 192
kommunikation@phoenix.de
Twitter.com: phoenix_de
Original-Content von: PHOENIX, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 11.11.2021 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1940133
Anzahl Zeichen: 1405
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Bonn/Berlin
Kategorie:
Bundesregierung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 590 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundestagpräsidentin Bärbel Bas verteidigt Ende der epidemischen Notlage - Entscheidung muss im Parlament fallen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
PHOENIX (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).