Koalitionsverhandlungen: Plan International fordert die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz / Plan-Geschäftsführerin Kathrin Hartkopf: "Vorhaben darf nicht noch einmal scheitern."
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Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte am 20. November fordert Plan International Deutschland die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. "Nachdem es in der vergangenen Legislaturperiode nicht gelungen ist, eine Einigung zu erzielen, muss nun zügig ein Gesetzentwurf vorgelegt werden", sagt Kathrin Hartkopf, Sprecherin der Geschäftsführung der Kinderrechtsorganisation. "Es ist eine große Chance vertan worden. Das Vorhaben darf nicht noch einmal scheitern." Die Umsetzung der UN-Kinderrechte sei in Deutschland ohne die Verankerung im Grundgesetz nicht ausreichend sichergestellt. Nur auf diese Weise könnten die Kinderrechte über den Bundesgesetzen stehen und den Vorrang des Kindeswohl in allen Bereichen absichern.
Der Appell, das Vorhaben voranzutreiben, richtet sich in erster Linie an die künftige Bundesregierung. In ihrem Sondierungspapier haben sich alle an den derzeitigen Koalitionsverhandlungen beteiligten Parteien eindeutig zu einer Grundgesetzänderung bekannt. "Nach einer erfolgreichen Regierungsbildung muss diese zügig angegangen werden", so Kathrin Hartkopf weiter. "Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass die Belange und Interessen der Kinder zu oft übergangen werden. Die neue Regierung hat die Chance, diesen historischen Schritt zu gehen und die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken."
Die UN-Kinderrechtskonvention hat in Deutschland bislang nur den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht damit unterhalb der Verfassung. Wenn es zu Konflikten zwischen der UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz kommt, hat das Grundgesetz demnach Vorrang. Daher ist es aus Sicht von Plan International Deutschland wichtig, einen bereichsübergreifenden Kindeswohlvorrang sowie die Beteiligungsrechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen. Kinder sind demnach gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität.
Die Bundesregierung hatte Anfang dieses Jahres einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz auf den Weg gebracht. Für eine Änderung des Grundgesetzes wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich gewesen. Das Vorhaben war in der abschließenden Verhandlungsrunde mit den Bundestagsfraktionen gescheitert.
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Datum: 18.11.2021 - 09:51 Uhr
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