Neue Auflagen wirken wie Lockdown
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Darüber hinaus muss endlich die bereits seit dem Sommer vom AVwT und den Bundesverbänden der Veranstaltungsbranche immer wieder geforderte Anpassung der arbeitsrechtlichen Grundlagen auf Bundesebene erfolgen. „Ohne juristische Klarheit und Sicherheit ist die Umsetzung von G-Regeln für Angestellte der Unternehmen nicht möglich“, konstatiert Carsten Müller, AVwTVorstand und stellvertretender JenaKultur-Werkleiter. „Ohne eine Anpassung im Bundesinfektionsschutzgesetz und in der Bundesarbeitschutzverordnung kann der Arbeitgeber den Impfstatus der Arbeitsnehmer nicht abfragen bzw. daraus Schlüsse für die Produktionsplanung ziehen.“
Der AVwT erwartet auch Umsetzungsprobleme bei der einzig vorgesehenen Freitestung für ungeimpftes Personal mit PCRTests bei 2G-Formaten. Die erwartbare erhöhte Nachfrage nach PCR-Tests muss auch durch die Labore umsetzbar sein. Praktisch aber befinden sich diese Labore bereits infolge der wichtigen schulbezogenen Nach- und Freitestungen am Kapazitäts-Limit.
Der AVwT fordert deshalb Maßnahmen, die nicht nur politisch opportun, sondern auch praktisch umsetzbar sind.
Die Thüringer Veranstaltungswirtschaft leidet unter der durch diese Situation weiter forcierte Personalflucht aus der Branche, die vorhersehbar auch 2022 schnell zu Grenzen in der Produktionsfähigkeit führen wird.
Gleichzeitig richtet sich der AVwT auch deutlich an die Mitarbeiter der Veranstaltungsunternehmen und deren Kunden: Lassen Sie sich bitte impfen! Die derzeitige Situation resultiert vor allem aus der ungenügenden Impfbereitschaft in noch immer zu großen Teilen der Thüringer Bevölkerung. Wenn sich die Impfbereitschaft angesichts dieser dramatischen Gesamtsituation nicht grundsätzlich ändert, verliert die gesamte Veranstaltungsbranche mit ihren Angestellten ihre Zukunftsperspektive.
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Datum: 18.11.2021 - 10:22 Uhr
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