BASF kann 3G-Kontrollvorgaben nicht umsetzen / Chemiekonzern will Nachweise zunächst nur stichprobe

BASF kann 3G-Kontrollvorgaben nicht umsetzen / Chemiekonzern will Nachweise zunächst nur stichprobenartig überprüfen

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(ots) -

Die Umsetzung der neuen 3G-Regeln am Arbeitsplatz stellen viele Unternehmen vor Schwierigkeiten. So wird der Chemiekonzern BASF zunächst auf die vorgeschriebenen Kontrollen von 3G-Nachweisen verzichten und nur Stichproben durchführen - obwohl die neue gesetzliche Regelung eine lückenlose Überprüfung fordert. Das bestätigte das Unternehmen gegenüber dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL. Bis Anfang Dezember werde bei BASF eine Übergangsregelung gelten, bei der Security-Mitarbeiter die Nachweise der Beschäftigten nur "stichprobenartig an den Werkstoren" kontrollieren.

Das vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossene Infektionsschutzgesetz sieht eigentlich vor, dass Arbeitgeber die Nachweise lückenlos zu kontrollieren haben. Arbeitgeber und Beschäftigte müssten "beim Betreten der Arbeitsstätte entweder einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen Testnachweis mit sich führen", heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums. Es sei eine "effiziente betriebliche Zutrittskontrolle erforderlich, die eine lückenlose Umsetzung der Nachweispflicht zum Status geimpft, genesen oder getestet sicherstellt".

BASF argumentiert, die Regelung sei in so kurzer Zeit nicht umsetzbar. "Um 3G lückenlos nachweisen zu können, ist ein technischer Vorlauf erforderlich", so eine Unternehmenssprecherin. "Hieran arbeiten wir gerade. Aus diesem Grund wurde mit den zuständigen Behörden und der Arbeitnehmervertretung die beschriebene Übergangslösung vereinbart."

Pressekontakt:

Laura Eßlinger
Redaktion CAPITAL
Mail: esslinger.laura@capital.de
Telefon : 030 / 22074 - 5158
www.capital.de

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Datum: 23.11.2021 - 12:16 Uhr
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