Online-Casino: OLG München bestätigt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses Rückzahlungsanspruch des Spielers
Berufung gegen Urteil des LG München– OLG positioniert sich rechtlich zu Gunsten der Spieler
CLLB(firmenpresse) - München, 02.12.2021. Im Online-Casino hatte ein Spieler 14.230 Euro verspielt. CLLB Rechtsanwälte hat den Rückforderungsanspruch des Spielers gerichtlich durchggesetzt. Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 30. Juli 2021, dass die Anbieterin des Online-Glücksspiels mit Sitz in Malta, den Verlust erstatten muss (Az.: 31 O 16477/20). Mit ihrer Berufung gegen das Urteil kommt die Betreiberin des illegalen Online-Casinos wohl nicht durch. Das OLG München hat mit Beschluss vom 24. November 2021 deutlich gemacht, dass es die Berufung wegen mangelnden Erfolgsaussichten zurückweisen wird (Az.: 5 U 549/21). Der beklagten Anbieterin des illegalen Online-Casinos legte das OLG daher nahe, die Berufung zurückzuziehen.
Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich im April 2020 in dem Online-Casino registriert. Dass er dabei seinen Wohnsitz in Deutschland angegeben hat, war für die Anbieterin offenbar kein Problem. Sie ließ trotz des weitreichenden Verbots von Online-Glücksspiel in Deutschland seine Teilnahme zu. Der Kläger verlor mehr als 14.000 Euro und forderte seinen Verlust von der Anbieterin zurück.
Die Klage hatte Erfolg. Das LG München entschied, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Die Spieleinsätze seien daher ohne Rechtsgrund erfolgt und die Verträge nichtig. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung der Verluste.
Das OLG München bestätigte nun in seinem Hinweisbeschluss die Auffassung des Landgerichts und stellte noch einmal klar, dass das Glücksspielverbot in Deutschland nicht gegen europäisches Rechts verstoße. Auch das OLG Hamm hat in einem ähnlichen Fall mit Beschluss vom 12.11.2021 bereits deutlich gemacht, dass es den Rückforderungsanspruch des Spielers für gegeben hält (Az.: I-12 W 13/21).
„Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte den Spielern einen Anspruch auf die Erstattung ihrer Verluste im Online-Casino zugesprochen haben, positionieren sich jetzt auch die die ersten Oberlandesgerichte verbraucherfreundlich. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, die Verluste von den Anbietern der Online-Glücksspiele zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Denn bis zum 1. Juli 2021 hat ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland gegolten. Die Regeln sind zwar etwas gelockert worden – allerdings nicht rückwirkend.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de
Datum: 02.12.2021 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1945658
Anzahl Zeichen: 2617
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Cocron
Stadt:
München
Telefon: +498955299950
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 416 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Online-Casino: OLG München bestätigt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses Rückzahlungsanspruch des Spielers"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Nach über drei Jahren Facebook Datenskandal scheint nun das letzte Wort gesprochen: Facebook hat für den Datenschutzverstoß zu haften und betroffenen Verbrauchern Schadensersatz zu leisten. Der Bundesgerichtshof hat in einem noch nie dagewesenen Leitentscheidungsverfahren klargestellt, dass be
Online-Sportwetten und Casinospiele - Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung seiner Verluste ...
München, 10.08.2023. Rund 16.000 Euro hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte bei Online-Sportwetten und Online-Casinospielen verloren, jetzt hat sich das Blatt für ihn gewendet. Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 8. August 2023 entschieden, dass die beklagte Anbieterin der Online-Glückss
Online-Glücksspiel – Kein Grund zur Aussetzung eines Klageverfahrens ...
München, 10.08.2023. Wie auch andere Gerichte sieht das Landgericht Kempten keinen Grund für die Aussetzung von Klageverfahren bezüglich verbotener Online-Glücksspiele. Ebenso gebe es keinen Anlass den EuGH anzurufen. Das stellte das Gericht mit einer Verfügung vom 12. Juli 2023 klar. Dabei mac
Weitere Mitteilungen von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB
Tag des Ehrenamtes – Ehrenamtliche müssen jetzt unbedingt den Versicherungsschutz überprüfen ...
02.12.2021. Sehr viele Institutionen und Vereine wären ohne ehrenamtliche Helfer ihren Aufgaben nicht gewachsen. In Deutschland engagiert sich mehr als jeder Dritte in einem Ehrenamt, z. B. in sozialen Bereichen, im Katastrophenschutz und vor allem im sportlichen Vereinsleben. Um dieses freiwillige
Baumschnitt im Spätherbst und Winter – Erhöhte Unfallgefahr durch Leitern! ...
30.11.2021. Laut § 39 V Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden. Seit 1. Oktober ist der Baumschnitt, der sogenannte „Winterschnitt“, wieder erlaubt. Speziell Obstbäume werden jetzt zurückgeschnitten. Garten- und Obstbaumbesit
10-Minuten-Bringdienste frustrieren mit Barrieren beim Bestellen ...
„Nachschub da, bevor die Halbzeitpause rum ist.“ So vollmundig lockt die Plattform Flink – und hat uns damit herausgefordert, die Probe aufs Exempel zu machen: Gilt das Werbeversprechen auch für Personen, die auf assistive Technologien angewiesen sind? Wie "flink" können sich b
Sicherheitstipps für Schüler – dunkle Jahreszeit birgt enormes Gefahrenpotenzial ...
25.11.2021. So schön Herbst und Winter auch sein können, so haben sie auch ihre Schattenseiten. Die frühe Dämmerung, der Nebel und wenig Helligkeit sorgen allerorts für mögliche Gefahren. Hauptsächlich für Autofahrer und für die jüngsten Verkehrsteilnehmer auf ihrem Schulweg stellt die sch




