Tariflicher Mindestlohn im Wachgewerbe schützt Beschäftigte und Betriebe
ID: 195207
Tariflicher Mindestlohn im Wachgewerbe schützt Beschäftigte und Betriebe
Konkurrenz zu Dumping-Bedingungen Riegel vorgeschoben
Die Tarifpartner im Wach- und Sicherheitsgewerbe haben beantragt, den vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß MdB:
Von einem branchenbezogenen tariflichen Mindestlohn profitieren die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes und die Unternehmen gleichermaßen. Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine angemessene Entlohnung. Zugleich wird gewährleistet, dass der Wettbewerb zwischen hier ansässigen Unternehmen und solchen aus dem benachbarten Ausland nach den in Deutschland geltenden Regeln stattfindet. Konkurrenz zu Dumping-Bedingungen wird dadurch ein Riegel vorgeschoben. Vor diesem Hintergrund sollte jetzt der Tarifausschuss mit seiner Zustimmung den Weg frei machen für die angestrebte Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Der Mindestlohn-Tarifvertrag sieht länderspezifische Lohnuntergrenzen von mindestens 7,50 Euro im Jahr 2013 vor. Höhere landestarifliche Regelungen bleiben gültig.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto: fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 30.04.2010 - 15:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 195207
Anzahl Zeichen: 1560
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 550 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tariflicher Mindestlohn im Wachgewerbe schützt Beschäftigte und Betriebe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).