ARAG Recht kurios...

ARAG Recht kurios...

ID: 1952120

Gerichtsurteile zum Schmunzeln - 3. Teil



(firmenpresse) - James Bond darf es nur einmal geben

Aufgrund erheblicher familiärer Probleme wollte ein Mann seinen Vor- und Familiennamen offiziell ablegen. Im Alltag nannte er sich bereits James Bond. Auch seine Ärzte hielten es für eine gute Idee, aus psychischen Gründen den Namen vollständig zu ändern. Doch die Richter sahen den Fall anders. Zum einen sei der Name James Bond literarisch zu bedeutsam, um ihn ein weiteres Mal zu vergeben. Zum anderen konnten die Richter nicht nachvollziehen, wie eine Namensänderung dafür sorgen könnte, familiäre Konflikte beizulegen. Außerdem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der Möchte-gern-James-Bond im zentralen Schuldnerverzeichnis eingetragen und zudem strafrechtlich mehrfach aufgefallen war. Daher ist eine Beibehaltung des aktuellen Namens allein aus öffentlichem Interesse von Bedeutung (Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 1 K 616/16.KO).





Von Hackbällchen, die zum Zankapfel werden

Gedünstet statt gebraten - wegen dieser frei interpretierten Zubereitungsart seiner Hackbällchen, mit der er zum wiederholten Mal vom Speiseplan abwich, sollte der Koch eines Seniorenheims endgültig seine Kochmütze nehmen. Zuvor hatte ihm die Heimleitung bereits zahlreiche Abmahnungen geschickt. Die Gründe: Wirsing statt Erbsen und Möhren, rote statt brauner Soße zur Haxe, Ei statt Speck zum Kartoffelsalat oder die unzureichende Reinigung der Arbeitsbereiche - der Mann war der Heimleitung offenbar zu eigenmächtig und zu vergesslich. Doch die Richter erklärten nicht nur die Kündigung für unwirksam, sondern stellten auch die zahlreichen Abmahnungsverfahren ein, weil es nach richterlichem Empfinden nicht einmal eine Abmahnung rechtfertige, vom Speiseplan abzuweichen, den man als Koch selbst erstellt hat. Zudem hatte der Küchenmaestro einen nach Auskunft der ARAG Experten triftigen Grund für seine Speiseplanänderungen: Den Heimbewohnern schmeckten seine spontanen Varianten einfach besser (Landgericht Hamm, Az.: 3 Sa 1713/05).







Hex, hex und zurück ist der Ex

Um ihre große Liebe zurückzubekommen, suchte die verzweifelte Frau eine selbsternannte Hexe auf. Sie sollte ihr mit einem Liebeszauber den Ex zurückbringen. Doch obwohl die Frau mehrere Vollmonde lang des nachts ein Zauberritual durchführte, tat sich nichts. Der heiß Geliebte blieb weg. Und weg waren auch 1.000 Euro, die die Liebeshexe für ihren Dienst in Rechnung stellte. Zurückgeben wollte sie das Geld nicht, schließlich habe sie der Kundin keinen Erfolg versprochen. Den Richtern ging der Hokuspokus eindeutig zu weit. Die Hexe musste ihrer Kundin das Geld zurückzahlen, da solch ein Ritual grundsätzlich eine objektiv unmögliche Leistung sei. Nach Auskunft der ARAG Experten blieb auch die eingelegte Berufung erfolglos (Amtsgericht München, Az.: 212 C 25151/05).





Bordeaux oder Porto? Egal, Hauptsache Italien

Sächsische Schweiz, Semperoper, Schwibbogen - Sachsen ist für vieles bekannt. Auch für seinen Akzent. Und genau dieser wurde einer Frau zum Verhängnis, die nach Porto im Norden Portugals fliegen wollte, aber nach Auskunft der ARAG Experten fast in Bordeaux gelandet wäre. Die Reise buchte sie telefonisch bei einem Reisebüro. Aufgrund der typisch sächsischen Aussprache verstand die Angestellte die Kundin jedoch falsch und buchte einen Flug nach Bordeaux in Frankreich. Als der Fehler auffiel, war der Flug bereits gebucht. Die Kundin weigerte sich zu zahlen. Doch das Reisebüro wollte nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, denn immerhin hat sich die Angestellte während des Telefonats mehrfach die Destination Bordeaux bestätigen lassen. Daher waren auch die Richter der Ansicht, dass die Kundin den Flug bezahlen muss (Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt, Az.: 12 C 3263/11).Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  GUTcert Innovationstag Zertifizierung 2022 Vorstellungsrunde Dennis Eckold
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 07.01.2022 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1952120
Anzahl Zeichen: 3957

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 471 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht kurios..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG: Schöne Verbrauchertipps ...

Schönheit mit Spritze, aber ohne Vorher-Nachher-Fotos Eine kleine Faltenunterspritzung hier, ein bisschen Volumen da - Hyaluron-Spritzen boomen, und mit ihnen die Werbung für sanfte Schönheitsbehandlungen. Doch potenzielle Kunden mit Vorher-Nachh ...

SUP: Zwischen Wellen, Wind und Vorschriften ...

Mit knapp über einem Prozent gehört das Stand-up-Paddling - kurz SUP - sicherlich nicht zur beliebtesten Sportart in Deutschland. Dennoch liegt diese entspannte Wassersportart voll im Trend und freut sich wachsender Beliebtheit, wie man vielerorts ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Einsatzfahrzeug überholt im Überholverbot - keine Haftung +++ Die Fahrerin eines Kastenwagens bog nach links in die Auffahrt einer Tankstelle ein, übersah dabei aber ein Fahrzeug mit Blaulicht, das sich von hinten näherte. Es kam zu einer Ko ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z