Pressefreiheit ist Voraussetzung für eine freie Gesellschaft
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Pressefreiheit ist Voraussetzung für eine freie Gesellschaft
Grundlage für die Entwicklung einer freien demokratischen Gesellschaft
Anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit am 3. Mai erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach MdB:
Pressefreiheit ist ein elementares Menschenrecht, das niemanden abgesprochen werden darf. Es ist verankert in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Es bildet eine Grundlage für die Entwicklung einer freien demokratischen Gesellschaft. Es sollte daher das Ziel von Staaten, internationalen Organisationen und NGOs sein dieses bedeutende Menschenrecht zu schützen und die Einhaltung einzufordern.
Eine nun veröffentliche Studie der Washingtoner Forschungseinrichtung Freedom House zur Pressefreiheit zeigt, dass dieses fundamentale Recht zusehends eingeschränkt wird. Die Liste der unfreiesten Länder wird angeführt von Eritrea, Libyen, Burma, Nordkorea, Weißrussland, Kuba und dem Iran. Insbesondere die Berichterstattung im Iran im Zuge der umstrittenen Präsidentschaftswahl war begleitet von massiven Einschränkungen der Pressearbeit.
Besonders bedenklich ist, dass die Pressefreiheit im Nahen Osten, in Afrika südlich der Sahara sowie in Lateinamerika zunehmend eingeschränkt wird. So wurden Namibia und Südafrika von "frei" auf "teilweise frei" abgestuft. Aber auch in Mexiko, Venezuela und Nicaragua wird die Pressearbeit besonders stark erschwert.
Allerdings gibt es auch positive Entwicklungen. So hat sich die Situation in Indien, Indonesien sowie in Bangladesch und Bhutan verbessert.
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Datum: 30.04.2010 - 19:17 Uhr
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