Ende des „Rosinenpickens“: Aufsichtsräte sind keine Unternehmer

Ende des „Rosinenpickens“: Aufsichtsräte sind keine Unternehmer

ID: 1954696
(firmenpresse) - Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) informiert:

Ende des „Rosinenpickens“: Aufsichtsräte sind keine Unternehmer

Seit Jahresbeginn gibt es für Aufsichtsratsmitglieder eine wichtige Veränderung: Wer eine fixe Vergütung für seine Tätigkeit erhält, ist nicht selbständig tätig und zählt damit aus umsatzsteuerlicher Sicht grundsätzlich nicht mehr als Unternehmer. Darauf weist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hin. „Entscheidend dafür ist das fehlende Vergütungsrisiko in diesen Fällen“, erklärt Kammerpräsident Walter Sesterhenn. „Unternehmerisch tätig ist nur, wer auch ein unternehmerisches Risiko trägt und selbstbestimmt handelt.“ Bei variablen Vergütungen sowie bei Zahlungen von Mischvergütungen durch das entsprechende Unternehmen – also bei einer fixen Entgeltkomponente sowie einer zusätzlichen variablen Komponente – könne es weiterhin zu umsatzsteuerbaren Tätigkeiten des Gremiumsmitglieds kommen. „Dies ist grundsätzlich bei variablen Entgeltanteilen von mindestens zehn Prozent der Fall“, so Sesterhenn. Wichtig: Wer beim Finanzamt nicht als Unternehmer zählt, kann beispielsweise auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Seit Juni 2019 gab es für Mitglieder von Aufsichtsräten ein Wahlrecht: So hatte ein Gremiumsmitglied die Möglichkeit, sich seiner umsatzsteuerlichen Pflichten gegenüber dem Finanzamt unter Hinweis auf das entsprechende Urteil des Europäischen Gerichtshofes „zu entledigen“; wollte man jedoch weiterhin als umsatzsteuerlicher Unternehmer behandelt werden, konnte man sich auf die einschlägigen Passagen des Umsatzsteueranwendungserlasses (UStAE) beziehen. Hier galt Vertrauensschutz. Doch diese Zeit des „Rosinenpickens“ hat nun ein Ende. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Aufsichtsratsmitglieder und die entsprechenden Unternehmen die Wertgrenze variabler Vergütungen (10 Prozent) im Blick haben, um beispielsweise den unberechtigten Ausweis von Umsatzsteuer zu vermeiden. Sesterhenn rät daher, sämtliche Verträge in diesem Zusammenhang gründlich zu prüfen und eventuell in die gewünschte „Richtung“ anzupassen.

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Hg.: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Geschäftsführerin: Anne Ueberfeldt Hölderlinstraße 1 55131 Mainz



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Datum: 19.01.2022 - 15:30 Uhr
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Meldungsart: Finanzinformation
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Freigabedatum: 19.01.2022

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