Sensationelle Entscheidung im VW Abgasskandal: OLG Köln verurteilt VW mit Urteil vom 15.12.2021 trotz Verjährung zu Schadensersatz / Auch Gebrauchtwagenkäufer können in 2022 noch klagen
ID: 1954995
Der Volkswagen AG hilft die Einrede der Verjährung im Dieselskandal nichts. Jedenfalls bei Neuwagengeschäften entspricht es seit längerem der Rechtsauffassung zahlreicher Oberlandesgerichte, dass Autobesitzer in den EA189-Fällen trotz Verjährung des Anspruchs nach § 826 BGB auch heute noch vollumfänglich Schadensersatz gemäß § 852 BGB bekommen können. Nach dem OLG Naumburg, Urteil vom 14.09.2021, 1 U 17/21, entschied zuletzt auch das OLG Köln am 15.12.2021, 16 U 63/21, dass Betroffene des Dieselskandals, die ihr Auto als Gebrauchtwagen gekauft haben, ebenfalls entschädigt werden. "Auch Gebrauchtwagenkäufer, die ihr Fahrzeug vor weniger als 10 Jahren erworben haben, sollten daher kein Geld verschenken, sondern dringend handeln", empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Der VW Dieselskandal bedeutete für hunderttausende Kunden des Volkswagen Konzerns eine Erschütterung ihres Vertrauens in die Weltmarke. Der BGH, VI ZR 252/19, hatte Mitte 2020 in einem Grundsatzurteil zwar Schadensersatzansprüche bejaht. Diese Entscheidung kam aus Sicht vieler Betroffener jedoch bereits so spät, dass sie glaubten, leer auszugehen, nachdem bereits Verjährung eingetreten war. "Unsere Kanzlei vertrat demgegenüber seit jeher entschieden die Auffassung, dass Schadensersatzansprüche bei Dieselmotoren des Typs EA189 auch heute noch durchsetzbar sind. Denn selbst falls der Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB verjährt ist, folgt die Haftung der Volkswagen AG aus § 852 BGB", stellt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann fest.
Jedenfalls bei Neuwagengeschäften setzte sich diese Rechtsauffassung inzwischen bundesweit durch. Neben dem OLG München, 3 U 1705/21, entschieden auch das OLG Schleswig, 7 U 187/20 - in einem durch die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner geführten Verfahren, das OLG Stuttgart, 10 U 339/20, das OLG Koblenz, 7 U 1602/20, das OLG Oldenburg, 14 U 225/20, sowie das OLG Karlsruhe, 13 U 168/21, in dieser Frage gegen den Braunschweiger Autobauer.
Wenn das Fahrzeug als Gebrauchtwagen gekauft worden ist, meinen demgegenüber einige Gerichte eine Schadensersatzhaftung ablehnen zu können, weil VW vermeintlich aufgrund der unerlaubten Handlung nichts auf Kosten der Zweiterwerber erlangt habe. Die Nürnberger Rechtsanwälte hatten demgegenüber in sämtlichen Gerichtsverfahren stets argumentiert, dass diese Auffassung der durch den BGH angestellten wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Rahmen des § 852 BGB widerspricht. Dem schließt sich nunmehr nach dem OLG Naumburg, Urteil vom 14.09.2021, 1 U 17/21, auch das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 15.12.2021, 16 U 63/21, an. Beide Oberlandesgerichte bestätigten, dass ein Erwerber bis 10 Jahre nach Kaufvertragsabschluss Schadensersatzansprüche geltend machen kann. "Ob bereits ein Software-Update aufgespielt worden ist oder nicht, ist dabei vollkommen unerheblich. Wichtig ist auch, dass Schadensersatzansprüche nach aktueller Rechtsprechung des BGH auch dann bestehen, falls das Fahrzeug mittlerweile verkauft worden ist", ergänzt Rechtsanwalt Göpfert.
Es zeigt sich also, dass alle Betroffene des VW-Skandals, die bislang noch nicht geklagt haben, auch 2022 ihre Ansprüche mit aller Konsequenz durchsetzen sollten. Die zehnjährige Verjährungsfrist des § 852 BGB wird taggenau berechnet. Wenn beispielsweise jemand sein Auto am 15.02.2012 gekauft hat, muss er spätestens am 15.02.2022 Klage einreichen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Schadensersatzanspruch dann nicht mehr geltend gemacht werden. Autokäufer sollten die Sache also nicht mehr auf die lange Bank schieben, sondern sich bald fachkundigen Rechtsrat einholen.
Mehr über den VW Dieselskandal erfahren Sie auch hier. (https://www.drhoffmann-partner.de/abgasskandal/vw/)
Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Tel:+49 (0) 911 567 94 00
Fax:+49 (0) 911 657 94 01
E-Mail:presse@drhoffmann-partner.de
Original-Content von: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.01.2022 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1954995
Anzahl Zeichen: 4338
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Nürnberg
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 293 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sensationelle Entscheidung im VW Abgasskandal: OLG Köln verurteilt VW mit Urteil vom 15.12.2021 trotz Verjährung zu Schadensersatz / Auch Gebrauchtwagenkäufer können in 2022 noch klagen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dr. Hoffmann (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sorgte heute im Dieselskandal für einen echten Paukenschlag. Mit drei Urteilen vom 14.07.2022 in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20 bestätigte der EuGH, dass bloße Software-Lösungen in vielen Fällen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschrieben
Entscheidungsserie im Fiat Abgasskandal: Auch LG Stuttgart verurteilt FCA Italy S.p.A. mit Urteil vom 14.04.2022 zu Schadensersatz ...
Auch wenn der Fiat Dieselskandal noch nicht die Dimension wie beispielsweise bei VW oder Audi erreicht hat, wird es für den italienischen Autobauer vor den deutschen Gerichten doch zunehmend ungemütlich. Der Wohnmobil Abgasskandal rund um den Fiat Ducato nimmt weiter an Fahrt auf, wie die jüngs
Verjährung im Audi Abgasskandal droht tausenden Erwerbern Ende 2022: Jetzt handeln, bevor es zu spät ist! ...
Im Audi Abgasskandal betreffend die großen 3,0 Liter V6 und 4,2 Liter V8 Dieselmotoren wird dem 31.12.2022 kritische Bedeutung zukommen. Denn bereits zu diesem Datum wird der Großteil der Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG verjähren. "Im Jahr 2019 erhielt die Mehrheit der Betroffen
Weitere Mitteilungen von Dr. Hoffmann
Sicher schlafen - Kindersicherheit im Fahrzeug weiter verbessert ...
Kinder sind im Auto immer sicherer unterwegs. Jedenfalls gilt das für Europa und andere Regionen. Nicht zuletzt geht dieser Erfolg auf das Konto der Konferenz „Protection of Children in Cars“, zu der sich jedes Jahr Experten von allen fünf Kontinenten drei Tage lang bei TÜV SÜD treffen, um d
Bareiß: Fehlende Ampel-Agenda verunsichert Mobilitätsbranche ...
Widerspruch der Koalitionspartner bei E-Auto-Zielen Die Ampel-Parteien streiten um die Umsetzung des Koalitionsziels von 15 Millionen E-Autos in Deutschland bis 2030. Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß: "Die Ampel-Koalition ist noc
PEUGEOT 9X8 HYBRID Hypercar: Ultimatives Design (FOTO) ...
Der PEUGEOT 9x8 ist viel mehr als nur ein Rennwagen: Er ist bereits eine Ikone, eine ästhetische und technische Revolution, ein ultimatives Design-Erlebnis. Matthias Hossann, PEUGEOT Design Director, hat ihn in eine schmale und sportliche Architektur eingebettet, bevor das PEUGEOT 9X8 HYBRID Hype




