Rechtsschutz im Abgasskandal bestätigt - damit dem leistungsverweigernden Verhalten der ARAG eine deutliche Abfuhr erteilt! (FOTO)
ID: 1958683

(ots) -
Das Landgericht Düsseldorf hat einem Dieselkläger bestätigt, dass seine Rechtschutzversicherung für ein Dieselverfahren vor dem Oberlandesgericht Deckung erteilen muss.
Der Dieselabgasskandal zieht vor Gericht immer größere Kreise. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 02.02.2022, Az.: 9 O 257/21) die Versicherungsgesellschaft ARAG dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung zu gewähren. Der Versicherungsnehmer macht derzeit im Dieselabgasskandal Schadenersatz gegen die Daimler AG geltend und befindet sich in einem Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz ML 350 4Matic mit dem Dieselmotor OM642. Der Kläger hatte das Fahrzeug mit einer Laufleistung von 31.100 Kilometern für 53.100 Euro erworben und für das erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eine Deckungszusage der ARAG SE erhalten.
"Das Landgericht Stuttgart wies die Klage ab und der Versicherungsnehmer wollte in Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart gehen. Dafür wiederum wollte die Versicherungsgesellschaft keine Deckungszusage erteilen und bezog sich auf fehlende Erfolgsaussichten. Das hat das Landgericht Düsseldorf nicht gelten lassen. An die Prüfung der Erfolgsaussichten dürften keine überspannten Anforderungen gestellt werden", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Vielmehr bestehe Aussicht auf Erfolg bereits dann, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der Partei für vertretbar halte und von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt sei. Immerhin habe unter anderem das Oberlandesgericht Naumburg unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung für einen Mercedes-Benz-Motor des Typs OM642 angenommen, dass durch die Verwendung der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung der Erwerber genauso getäuscht worden sei wie der Erwerber eines Pkw mit dem VW-Motor EA189, der über die sogenannte Kippschalterlogik verfügt. Auch der Bundesgerichtshof habe im Urteil vom 13. Juli 2021 (Az.: VI ZR 128/20) die Sache zur weiteren Aufklärung hinsichtlich der dort ebenfalls streitigen Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zurückverwiesen, was darauf hindeute, dass der Beweis der diesbezüglichen Tatsachenbehauptung der dortigen Klage im Ergebnis zum Erfolg führen könne.
"Das Urteil ist im doppelten Sinne vorteilhaft für geschädigte Dieselkläger. Zum einen hat das Landgericht Düsseldorf herausgestellt, dass Mercedes-Benz-Fahrzeuge mit der Motorengruppe OM642 vom Dieselabgasskandal betroffen sein können. Zum anderen haben die Richter der einfachen Ablehnung der Deckung im Rahmen der Rechtschutzversicherung durch die Versicherungsgesellschaft eine deutliche Abfuhr erteilt. Das erhöht die Deckungs- und Erfolgsaussichten maßgeblich. Rechtschutzversicherte Kläger sollten also den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern ihren Anspruch auf Deckung jedenfalls gerichtlich durchsetzen", betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.02.2022 - 08:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1958683
Anzahl Zeichen: 3814
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Mönchengladbach
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 150 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rechtsschutz im Abgasskandal bestätigt - damit dem leistungsverweigernden Verhalten der ARAG eine deutliche Abfuhr erteilt! (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Zwischen 2013 und Juli 2021 galt in Deutschland ein Lizenzsystem mit Erlaubnisvorbehalt. Zahlreiche Anbieter operierten gleichwohl ohne deutsche Lizenz und beriefen sich auf Genehmigungen aus anderen EU-Staaten, insbesondere Malta. Der EuGH befasst sich nun mit der Frage, ob das Fehlen einer deutsch
EuGH-Generalanwalt stärkt Ansprüche geschädigter Online-Glücksspieler ...
Zwischen 2012 und Juni 2021 galt in Deutschland bekanntlich - mit Ausnahme von Schleswig-Holstein - ein striktes Verbot von Online-Glücksspielen. Verträge, die Verbraucher in dieser Zeit mit Online-Anbietern ohne deutsche Lizenz abgeschlossen haben, waren damit nach deutschem Recht nichtig. Zahlre
Dieselabgasskandal: Neuer Schwung bei Wohn- und Reisemobilen (FOTO) ...
Das Oberlandesgericht München geht davon aus, dass Fiat Chrysler in einem Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 von Knaus eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Es ist zielführend, aufgrund der gestiegenen Gebrauchtwagenpreise den kleinen Schadensersatz in Form einer angemessenen Wertmind
Weitere Mitteilungen von Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sortimentserweiterung bei Travall: Kofferraumwannen nach Maß für weitere Automodelle ...
Pressemeldung - Eine robuste Gummi-Kofferraumwanne wie die Travall CargoMat bewahrt das Heck vor ärgerlichen Flecken, Nässe und Tierhaaren. Dank des flexiblen Material kann sie ganz einfach zum Saubermachen herausgenommen und nach kurzer Trocknungszeit wieder eingelegt werden. Die Gummiwanne ha
Hyperion kündigt neues Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionszentrum für Wasserstoff-Brennstoffzellen an ...
Green Hydrogen Company verlegt seinen Hauptsitz von Südkalifornien nach Columbus Hyperion Companies, Inc., ein Unternehmen für grüne Wasserstofftechnologie, gab heute bekannt, dass das Unternehmen seinen Hauptsitz von Südkalifornien in eine 26 Hektar große Anlage im Westen von Columbus, Ohio
LG Düsseldorf: ARAG muss Deckungsschutz im Mercedes Abgasskandal gewähren ...
Mit Urteil vom 02. Februar 2022 - 9 O 257/21 - hat das Landgericht Düsseldorf die ARAG SE dazu verurteilt, Deckungsschutz für ein Verfahren im Mercedes Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zu erteilen. Es bestehe eine hinreichende Erfolgsaussicht. Die ARAG SE hatte dem Kläger hierfÃ
Hand Werk. ...
Die Wunderlich Ledermanschetten für die BMW R 18 sind nicht nur der Eyecatcher am Big Boxer, sie sind gemacht für Freunde und Kenner authentischer Materialien. Die Manschetten versprühen den Duft hochwertigen, echten Leders und sind mit Wachs gefinisht. Im Gebrauch wird das Naturprodukt mit der Z




