ARAG Recht schnell...

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ID: 1964336

Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick



(firmenpresse) - +++ Keine Hochrisikogebiete mehr +++

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es seit dem 3. März keine Länder mehr gibt, die als Corona-Hochrisikogebiete ausgewiesen sind. Nur wenn vor Ort ein gefährlicheres Virus als Omikron vorherrscht - wie z. B. die Delta-Variante -, wird ein Gebiet zum Hochrisikogebiet erklärt. Damit entfällt für Reisende die elektronische Reiseanmeldung. Die 3G-Nachweispflicht, ob man geimpft, genesen oder getestet ist, gilt nach Auskunft der ARAG Experten aber weiterhin. Von jeglichem Nachweis ausgenommen sind Kinder bis zwölf Jahre. Wird ein Gebiet erneut zum Hochrisikogebiet erklärt, müssen einreisende Kinder unter sechs Jahre nicht mehr in Quarantäne. Kinder bis zwölf Jahre können eine Quarantäne direkt durch einen negativen Corona-Test beenden. Ohne Test endet die Absonderung automatisch nach fünf Tagen. Alle Reise-Rückkehrer aus Virusvariantengebieten, die älter als zwölf Jahre sind, benötigen ab sofort zwingend einen PCR-Test. Ein Antigentest ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht ausreichend.





+++ Teure Hochzeitfeier - ohne Feier... +++

Ob Paare, deren Hochzeitsfeier wegen der Corona-Maßnahmen geplatzt ist, die Miete für die angemieteten Räume voll zahlen müssen, hängt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von den Umständen des Einzelfalls ab. Im konkreten Fall musste die Miete gezahlt werden, denn nach Auskunft der ARAG Experten erachtete der BGH eine Verlegung des Termins für interessengerecht und zumutbar, da die standesamtliche Trauung bereits längere Zeit zurückgelegen hatte (Az.: XII ZR 36/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.







+++ Zerbrochene Scheibe beim Tennisspielen ist zu ersetzen +++

Ein Tennisspieler, der im Spiel auf einem gemieteten Platz in der Halle eine Fensterscheibe zerbricht, muss die Scheibe grundsätzlich ersetzen. Der Bundesgerichtshof lässt laut ARAG Experten nur dann eine Ausnahme zu, wenn der Spieler die Halle bei vertragsgemäßem Gebrauch beschädigt. Ob er hingegen die Regeln des Tennisweltverbandes befolgt hat oder nicht, finden die Karlsruher Richter unerheblich (Az.: XII ZR 46/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



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Claudia Wenski
Steinberg 4
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cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
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drucken  als PDF  FLORIADE EXPO 2022 Neuer Leitfaden zur Bundesförderung von Transformationskonzepten in der EEW
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 09.03.2022 - 10:00 Uhr
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