Verstärkung im Führungsteam
ID: 1964714
Neue Rechtsanwältin verstärkt das Team
Ab sofort unterstützt die Juristin Frau Michaela Sandbichler als angestellte Rechtsanwältin die renommierte Kanzlei in der Goethestraße 3 in Landshut. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind die Rechtsgebiete Mietrecht, Reiserecht und Insolvenzrecht. Darüber hinaus berät sie ihre Mandanten in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts.
Frau Sandbichler begann bereits im September 2007 in der Kanzlei der Rechtsanwälte Stephan Klinger und Markus Ott ihre Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und beendete diese mit erfolgreichem Abschluss im Jahr 2010. Fortan war sie als Rechtsanwaltsfachangestellte in der Kanzlei tätig.
Von Oktober 2013 bis September 2019 absolvierte sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg mit Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung und war zeitgleich nebenberuflich in der Kanzlei Klinger & Ott PartmbB tätig.
Das Referendariat leistete Frau Sandbichler ab Oktober 2019 beim Landgericht Landshut ab und beendete dieses mit bestandener Zweiter Juristischer Staatsprüfung im November 2021.
Seit Mitte Februar 2022 ist Frau Sandbichler als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen.
Die Rechtsanwälte Stephan Klinger und Markus Ott begrüßen den Eintritt von Frau Sandbichler und erklären: „Wir sind stolz darauf, dass wir Frau Sandbichler auf ihrem bisherigen Karriereweg begleiten durften und freuen uns, dass sie sich dazu entschieden hat, ihren weiteren Berufsweg als Rechtsanwältin in unserer Kanzlei fortzusetzen. Sie wird unsere Kanzlei bereichern und uns konsequent in unseren ehrgeizigen Wachstumszielen für die kommenden Jahre unterstützen. Aufgrund unserer langjährigen Zusammenarbeit können auch unsere Mandanten weiterhin auf vertrauensvolle und kompetente juristische Beratung in der Kanzlei Klinger & Ott PartmbB vertrauen.“
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: klingerundott
Datum: 10.03.2022 - 11:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1964714
Anzahl Zeichen: 2090
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Landshut
Kategorie:
Rechtsberatung (privat)
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 455 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verstärkung im Führungsteam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Klinger & Ott (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Klinger & Ott
Erste digitale Anwaltssprechstunde in der Region gestartet ...
Die Anwaltskanzlei Kröger, Rehmann & Partner bietet seit Mitte April die erste regelmäßige digitale Anwaltssprechstunde im Raum Ostwestfalen-Lippe an. Die Video-Sprechstunde findet jeden Mittwoch von 12 bis 13 Uhr statt und ist kostenlos. Über einen Online-Kalender können Interessierte auf
LG Köln verurteilt uniVersa Krankenversicherung zur Zahlung von über € 60.000,00 ...
Unser Mandant verfügt seit vielen Jahren über eine private Krankenversicherung, die eine Krankentagegeldversicherung beinhaltet. Anfang 2016 erkrankte unser Mandant u.a. an einer depressiven Episode. Die uniVersa Krankenversicherung zahlte erst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber ze
Landgericht Stuttgart verurteilt Allianz Lebensversicherung zur Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ...
Das Landgericht Stuttgart hat die Allianz Lebensversicherung zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente an einen Versicherungsnehmer verurteilt, nachdem die Versicherung zuvor die Berufsunfähigkeit ihres Versicherten bestritten hatte. Unser Mandant war bis zum Eintritt seiner Berufsunfähigkeit im
LG Frankfurt: DKV zahlt 20.000,- € für Krankentagegeld-Versicherte ...
Unsere Mandantin hatte seit vielen Jahren eine private Krankenversicherung. Diese beinhaltete eine Krankentagegeldversicherung. Ende 2020 erkrankte unsere Mandantin an einer depressiven Episode. Die DKV zahlte erst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber zeitnah die Versicherte gutachterlic




